Nahrungsergänzungsmittel oft ohne Bedarf eingenommen

Nahrungsergänzungsmittel gelten vielen als einfache Möglichkeit zur Gesundheitsförderung. Häufig fehlt jedoch ein tatsächlicher Bedarf. Fehleinschätzungen und überzogene Werbeversprechen können Gesundheitsrisiken verursachen.

Nahrungsergaenzungsmittel

Viele Verbraucher überschätzen den Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM). Nach Angaben von Professor Dr. Mona Tawab, wissenschaftliche Leiterin des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker (ZL), greifen zahlreiche Menschen zu Präparaten, obwohl keine Unterversorgung vorliegt. Gleichzeitig glaubt etwa die Hälfte der Bundesbürger fälschlicherweise, NEMs würden wie Arzneimittel auf Wirksamkeit und Sicherheit geprüft.

„Im Dschungel der Nahrungsergänzungsmittel den Überblick zu behalten ist schwierig“, sagte Tawab beim Fortbildungskongress pharmacon Meran. Viele Menschen verließen sich auf Werbeversprechen und gingen irrtümlich von einem Mangel aus.

Soziale Medien fördern Fehlinformationen

Kritisch sieht die Apothekerin die Rolle sozialer Medien. Dort würden Studienergebnisse häufig verzerrt dargestellt oder wissenschaftliche Fakten frei erfunden. Umso wichtiger sei eine kompetenzbasierte Beratung in der Apotheke. Apotheker könnten dazu beitragen, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken und individuelle Empfehlungen auszusprechen.

Krankheitsbezogene Werbung ist verboten

Ein Hinweis für unseriöse Produkte sind nach Angaben Tawabs Werbeaussagen, die über die behördlich zugelassenen Health Claims hinausgehen. NEMs dürfen nicht mit Aussagen beworben werden, die eine Wirkung gegen Krankheiten versprechen. „Wenn jemand sagt, dass ein Nahrungsergänzungsmittel angeblich gegen eine Erkrankung helfen soll, ist das immer ein Warnsignal“, sagte Tawab. 

Health Claims streng reguliert

Für NEMs dürfen nur gesundheitsbezogene Aussagen verwendet werden, die wissenschaftlich geprüft und von den europäischen Behörden zugelassen wurden. Solche sogenannten Health Claims werden in einem EU-Register erfasst und regelmäßig überprüft. Hersteller dürfen nur die dort aufgeführten Aussagen verwenden und müssen die festgelegten Anwendungsbedingungen einhalten. Verboten sind dagegen irreführende, mehrdeutige oder krankheitsbezogene Werbeversprechen. Auch Aussagen, die den Eindruck erwecken, eine ausgewogene Ernährung könne den Nährstoffbedarf grundsätzlich nicht decken, sind unzulässig. 

Nach Angaben von Tawab sollten Verbraucher daher besonders skeptisch werden, wenn NEM mit Heilsversprechen oder nicht belegten Gesundheitswirkungen beworben werden. Apotheken dürfen entsprechende Produkte nicht verkaufen. Dennoch würden viele Verbraucher solche Präparate weiterhin über das Internet beziehen.

Hoch dosierte Präparate bergen Risiken

Tawab warnte zudem vor hoch dosierten NEMs. Diese seien nicht nur kostspielig, sondern könnten auch gesundheitliche Schäden verursachen. Darüber hinaus bestehe die Gefahr von Wechselwirkungen mit Arzneimitteln.

Vitamine und Mineralstoffe sollten deshalb nur nach individueller Bestimmung der Blutwerte eingenommen werden. Erst dadurch lasse sich feststellen, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt. Solche Messungen werden inzwischen von immer mehr Apotheken angeboten. Das ZL arbeitet derzeit an der Evaluation entsprechender Messgeräte für Apothekentests.

Autor:
Stand:
08.06.2026
Quelle:
  1. ABDA: Pressemitteilung, 04.06.2026
  2. Europäische Kommission GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU: Gesundheits- und nährwertbezogene Angaben, 27.04.2026
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