Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein zentraler Bestandteil der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Für Apotheker bringt die TI nicht nur neue Möglichkeiten, sondern auch neue Verpflichtungen mit sich. Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) hat am 22. August 2023 ein neues Antragsformular für TI-Komponenten, Anwendungen und Dienste online gestellt. Das neue TI-Nachweisverfahren vereinfacht den Prozess für Apotheken und bietet eine klare Struktur für die Refinanzierung. Es ist wichtig, dass Apotheker die neuen Anforderungen und Fristen kennen, um ihre Ansprüche auf Refinanzierung nicht zu verlieren.
Änderungen im TI-Refinanzierungssystem
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 27. Juni 2023 eine neue Regelung für die TI-Refinanzierung eingeführt. Das bisherige System aus Einmalzahlungen und monatlichen Betriebskostenpauschalen wird durch ein neues System ersetzt, in dem Apotheken höhere monatliche TI-Pauschalen erhalten.
Kriterien für die neuen TI-Pauschalen
Die Höhe der neuen TI-Pauschalen wird durch zwei Kriterien bestimmt:
- Die Anzahl der in der Apotheke umgesetzten GKVRx-Packungen
- Die Vollständigkeit der notwendigen TI-Komponenten, Anwendungen und Dienste
Selbsterklärung als Nachweis
Um die Vollständigkeit der TI-Komponenten nachzuweisen, reicht eine Selbsterklärung gegenüber dem NNF aus. Bis Ende September 2023 müssen Apotheken die Anwendung „elektronische Patientenakte (ePA)“ (PTV4-Update) nachweisen; bis Ende Dezember 2023 muss die Anwendung „ePA 2.0“ (PTV5-Update) vorhanden und nachgewiesen sein.
Was ist für Apotheken zu tun?
- Apotheken, die bereits eine Refinanzierung ihres PTV4-Updates beantragt haben, müssen nichts weiter tun.
- Apotheken, die vor dem 1. Juli 2023 an die TI angeschlossen wurden, haben bis Ende des Jahres 2023 Zeit, alle noch fehlenden Anträge zu stellen.
- Apotheken, die nach dem 30. Juni 2023 an die TI angeschlossen wurden, müssen lediglich einen Erstausstattungsantrag stellen und die vorhandenen Anwendungen und Dienste im neuen Antragsformular markieren.
Der NNF plant zudem, bis zum 1. April 2024 einen anwenderfreundlichen Weg zur Übermittlung der KIM-Adresse zu entwickeln. Die erste Auszahlung nach der neuen TI-Regelung ist für das Ende des vierten Quartals 2023 vorgesehen.