Am 5. Oktober 2021 ist die Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Kraft getreten. Die Apotheken erhalten insgesamt 16 Millionen Euro für ungenutzte Impfstoffdosen der Grippesaison 2020/21. Das Erstattungsverfahren läuft über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Die Antragsstellung ist seit dem 20. Oktober möglich.
Online-Antrag bevorzugen
Der Antrag zur Erstattung der Grippeimpfstoffe kann online über das Portal des Nacht- und Notdienstfonds oder über ein dort verfügbares Brief-Formular postalisch erfolgen. Der DAV bittet darum, den Online-Antrag zu bevorzugen, da so die Verwaltungskosten niedrig gehalten werden können. Diese müssen vor der Auszahlung an die Apotheken von den Ansprüchen abgezogen werden.
Eingang der Anträge bis 30. November
In einer Eigenerklärung melden Apotheken die übrig gebliebenen Grippeimpfstoffe mit Nettoaufpreis abzüglich von Rabatten und anderen Erstattungen. Die Anträge müssen innerhalb von sechs Wochen bis zum 30. November beim Nacht- und Notdienstfonds eingegangen sein.
Nach Einreichen des Online-Antrags erhalten die Apotheken eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Für postalisch eingereichte Meldungen wird keine Eingangsbestätigung erstellt.
Die Apotheken müssen die anspruchsbegründenden Unterlagen bis zum 31. Dezember 2024 aufbewahren.
Auszahlung wahrscheinlich noch in diesem Jahr
Nach dem Ende der Antrags-Frist unterzieht der Nacht- und Notdienstfonds die gestellten Anträge einer Plausibilitätsprüfung und ermittelt die jeweiligen Ansprüche, die an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Form einer Sammelrechnung gestellt werden. Bei Überschreitung des Gesamtbudgets von 16 Mio. Euro brutto wird die Auszahlungssumme je Apotheke gekürzt. Mit einer Auszahlung der Erstattungsbeträge kann laut Aussagen des Fonds voraussichtlich noch in diesem Jahr gerechnet werden.










