Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte aufgrund der Coronapandemie in der Grippesaison 2020/21 zusätzliche Impfdosen beschafft, um eine Überbelastung der Arztpraxen und Krankenhäuser durch das gleichzeitige Auftreten von Influenza- und SARS-CoV-2-Infektionen zu vermeiden. Zwar war die Nachfrage an Grippeimpfungen in diesem Zeitraum sehr hoch, dennoch blieben einige Vakzinen ungenutzt in den Lagern der Apotheken zurück.
Aus diesem Grund verfasste das BMG eine »Verordnung über die Rückerstattung nicht genutzter saisonaler Grippeimpfstoffe (Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung)«, die am 5. Oktober 2021 ist in Kraft getreten ist.
Sechs Wochen für Erstattungsantrag beim DAV
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat sich laut eigenen Angaben schon seit Langem dafür eingesetzt, dass die bestellten, aber ungenutzten Impfdosen aus der Grippesaison 2020/2021 den Apotheken zurückerstattet werden. Der Referentenentwurf der Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung war Ende August 2021 veröffentlicht worden.
Nun bleiben den Apotheken sechs Wochen, um die Erstattung beim DAV zu beantragen. Dieser wurde vom BMG dazu beauftragt, den Ablauf der Antragsstellung zu regeln sowie die Art der benötigten Nachweise festzulegen. Ab dem 20. Oktober 2021 wird dafür ein entsprechendes Formblatt auf der Website des Nacht- und Notdienstfonds zur Verfügung stehen. Auch ein Online-Antrag soll möglich sein, der DAV bittet darum, diesen bevorzugt zu nutzen.
BMG stellt 16 Millionen Euro
Für die Rückerstattung der Impfstoffe stehen bis zu 16 Millionen Euro zur Verfügung. Die Apotheken erhalten den Einkaufspreis der gemeldeten nicht abgegebenen Impfstoffdosen abzüglich der Verwaltungsaufwandskosten des DAV. Bei Überschreiten des Gesamterstattungsbetrags, wird der Erstattungsbetrag entsprechend anteilig gekürzt.
Auszahlung über Nacht- und Notdienstfonds
Die Auszahlung des Erstattungsbetrags erfolgt über den DAV. Der Verband erhält das Geld vom Bundesamt für Soziale Sicherung an den Nacht- und Notdienstfonds.
Die Meldung der zu erstattenden Impfstoffe an den DAV sowie die dazu nötigen Nachweise sind bis zum 31. Dezember 2024 von den Apotheken aufzubewahren.
Grippesaison 2021/22 gestartet
Die Auslieferung der ersten Impfstoffe für die Saison 2021/22 hat Mitte September begonnen. Das BMG hat erneut 6 Millionen zusätzliche Grippeimpfstoffdosen geordert. Ob diese vollständig genutzt werden, bleibt abzuwarten. Die aktuelle Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung regelt zunächst nur die Erstattung der Impfstoffe aus der vorangegangenen Saison.









