PHAGRO: Dringlichkeitsliste des BfArM nicht umsetzbar

Das BfArM hat eine Dringlichkeitsliste mit notwendigen Kinderarzneimitteln für den Herbst und Winter 2023 veröffentlicht. Der PHAGRO schlägt nun Alarm, dass die meisten dieser Präparate nicht in ausreichenden Mengen verfügbar sind.

Alarm

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat vor Kurzem eine Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel veröffentlicht, die etwa 400 Präparate umfasst. Für diese Arzneimittel gelten nach § 35 Absatz 5a SGB V besondere Bevorratungspflichten, um die Versorgung sicherzustellen. Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO) erklärt jedoch, dass es nicht möglich sei, diese Arzneimittel bei der pharmazeutischen Industrie zu beschaffen, geschweige denn Lagerbestände aufzubauen. Die Liste enthält mehrere Antibiotika und weitere Arzneimittel für Kinder, die zum Teil seit länger als einem Jahr knapp oder nicht verfügbar sind.

Aktuelle Versorgungslage

Die Versorgungslage für dringend benötigte Arzneimittel im Herbst und Winter 2023 ist alarmierend. Laut PHAGRO sind die Vorräte für 85% der für die kommende Herbst-/Wintersaison dringend benötigten Arzneimittel so knapp, dass sie nicht einmal für zwei Wochen ausreichen.

Mehr als ein Viertel der als dringlich eingestuften Arzneimittel konnte in den vergangenen Monaten vom Großhandel nicht beschafft werden. Ein Achtel der gelisteten Präparate ist sogar vom Markt genommen worden. Bei mehr als der Hälfte der Dringlichkeits-Arzneimittel liefern die pharmazeutischen Unternehmen nur 20% der vom Großhandel angeforderten Ware aus.

Alternative Beschaffungswege, wie der Import von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln aus anderen EU-Mitgliedsländern und Drittstaaten, könnten nur im Einzelfall zu einer Verbesserung der Versorgungssituation führen.

Brief an Lauterbach: Großhandel nicht mitverantwortlich für Engpässe

Der PHAGRO fordert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einem offiziellen Schreiben auf, die Ursachen der Liefer- und Versorgungsengpässe zu bekämpfen. Dies soll durch die Förderung der Herstellung und Entwicklung von Arzneimitteln sowie durch eine adäquate Gegenfinanzierung der Aufwendungen durch alle an der Arzneimittelversorgung Beteiligten, also Industrie, Großhandel und Apotheken, erfolgen.

Damit reagiert der Verband auf die mehrfach geäußerten Forderungen des Bundesgesundheitsministers, der pharmazeutische Großhandel solle seine Anstrengungen intensivieren, Dringlichkeits-Arzneimittel zu beschaffen und zu bevorraten. Der PHAGRO will mit dem Schreiben verdeutlichen, dass der Großhandel nicht mitverantwortlich an den Lieferengpässen ist.

Autor:
Stand:
13.09.2023
Quelle:
  1. BfArM, Lieferengpässe: ALBVVG, zuletzt abgerufen am 13.09.2023
  2. PHAGRO, Pressemitteilung: „Dringlichkeits-Arzneimittel“ für Herbst/Winter: Vorräte reichen keine zwei Wochen!, 29. August 2023
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