Rabattverträge bei Biosimilars: Chancen und Herausforderungen am Beispiel Denosumab

Mit der neuen Austauschregelung für Biologika rücken Rabattverträge bei Biosimilars stärker in den Fokus. Am Beispiel des Wirkstoffs Denosumab wird erläutert, welche rechtlichen, wirtschaftlichen und praktischen Konsequenzen sich für die Arzneimittelversorgung ergeben.

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Autor:
Stand:
10.04.2026
Quelle:
  1. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Austauschbarkeit von Biologika in Apotheken, Fachnews Nr. 234
  2. G-BA: Austauschbarkeit von verordneten Biologika – Pressemitteilung vom 04.12.2025
  3. GKV-Spitzenverband / Deutscher Apothekerverband: Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V, Anlage 1 (Stand: 01.02.2026)
  4. Öffentliche Ausschreibungen und Open-House-Verfahren zu Denosumab gemäß § 130a Abs. 8 SGB V (u. a. TK, AOK)

Hinweis: Diese Meldung wurde unter Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, redaktionell geprüft und freigegeben. Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität wurden die Originalquellen herangezogen.

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