Reisen mit Betäubungsmitteln: Vorschriften vor dem Urlaub prüfen

Patienten dürfen verordnete Betäubungsmittel grundsätzlich als Reisebedarf mitführen. Ob dafür eine Schengen-Bescheinigung genügt oder weitere Genehmigungen erforderlich sind, hängt vom Reiseziel ab. Die Bundesopiumstelle weist auf die unterschiedlichen Regelungen hin.

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Autor:
Stand:
10.07.2026
Quelle:
  1. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)Reisen mit Betäubungsmitteln
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