Notdienst-Pauschale erreichte neuen Rekord

Der Deutsche Apothekerverband e.V. setzte eine Pauschale von 437,76 Euro für jeden im vierten Quartal 2023 geleisteten Vollnotdienst fest. Die Auszahlung erreichte damit einen neuen Höchstwert.

Vergütung

Notdienste wurden im vierten Quartal 2023 so gut vergütet wie nie zuvor. Die Rekord-Pauschale von 437,76 Euro setzte der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (DAV) für jeden geleisteten Vollnotdienst fest. Verglichen mit dem Vorquartal Q3/2023 ist ein Anstieg um 22,07 EUR (+5,3%) zu verzeichnen.

Hintergrund

Der DAV setzt gemäß § 20 Absatz 3 Apothekengesetz (ApoG) den pauschalen Zuschuss für die von den Apotheken erbrachten Vollnotdienste fest. Dabei berücksichtigt er die Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Vollnotdienste sind definiert als Dienste, die Apotheken durchgehend von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr erbringen.

Die Höhe des pauschalen Zuschusses hängt zum einen von der Anzahl der geleisteten Notdienste ab und zum anderen von der Höhe der Einnahmen, die zum Berechnungszeitpunkt auf dem Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Gelder, die nicht zeitgerecht eingegangen sind, werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

Berechnung im Detail

Am 08.03.2024 um 24:00 Uhr betrug der Einnahmenstand der Treuhandkonten des NNF einen aus den Vorquartalen und dem vierten Quartal 2023 (Oktober bis Dezember) resultierenden Betrag von 41.683.691,26 EUR. Im Vorquartal waren es 39.607.712,46 EUR gewesen.

Von den Einnahmen wurden die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von 1.000 Euro abgezogen. Es verblieben 41.682.691,26 EUR respektive im Vorquartal 39.606.712,46 EUR zur Ausschüttung an die Apotheken.

Die Ausschüttungssumme ist auf die Anzahl an Vollnotdienste aufzuteilen, die die insgesamt 17.542 Apotheken durchführten. Das waren nach Meldungen der Landesapothekerkammern von Oktober bis Dezember 2023 insgesamt 95.218 Dienste und im Vorquartal 95.279. Pro geleistetem Vollnotdienst ergab sich somit eine Pauschale in Höhe von 437,76 EUR im vierten Quartal und von 415,69 EUR im Vorquartal.

Über den NNF

Den NNF gibt es seit 2013. Er wurde gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Mittlerweile hat er sich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker etabliert.

Autor:
Stand:
27.03.2024
Quelle:

Deutscher Apothekerverband e. V. c/o Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V., Pressemitteilung: Notdienstpauschale für das IV. Quartal 2023, 20.03.2024

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