Dem europäischen Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) reichen die aktuellen Kenntnisse nicht aus, um Genotoxizität bei den meisten Titandioxid-Qualitäten auszuschließen. Das geht aus der finalen Stellungnahme zu Titandioxid hervor.
Genotoxizität von TiO2
Der SCCS hat die Sicherheit von Titandioxid (TiO2) in oralen Kosmetikprodukten geprüft und dabei die Bedenken der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hinsichtlich der Genotoxizität des Lebensmittelzusatzstoffs E171 berücksichtigt. E171 darf in Nahrungsmitteln in Europa mittlerweile nicht mehr vorkommen.
Die aktuell vom SCCS für Kosmetikprodukte geprüften TiO2-Materialien umfassen verschiedene Qualitäten, darunter 44 Pigment- und 40 Nanoqualitäten. Bis auf 13 unbeschichtete Pigmentqualitäten unterscheiden sich die Pigmentqualitäten in verschiedenen Aspekten vom Lebensmittelzusatzstoff E171.
Daten reichen nicht aus
Nach Prüfung aller verfügbaren Informationen kam der SCCS jedoch zu dem Schluss, dass die Kenntnisse bei den meisten TiO2-Qualitäten nicht ausreichen, um auszuschließen, dass diese genotoxisch wirken. Allein für die zwei Nanoqualitäten RM09 und RM11 bestehen laut dem SCCS keine Bedenken wegen Genotoxizität. Für alle anderen konnten zudem keine sicheren Konzentrationsgrenzwerte festgestellt werden.
Aufnahme über die Mundschleimhaut
Der Ansatz des SCCS zur Risikobewertung von TiO2-Inhaltsstoffen in oral verwendeten Kosmetikprodukten unterscheidet sich von dem der EFSA. Kosmetikprodukte sind anders als Lebensmittel nicht zur oralen Einnahme bestimmt. Eine orale Einnahme kann höchstens unbeabsichtigt und zufällig erfolgen. Interessant sind hingegen Gesichtspunkte wie eine potenzielle Absorption und nachteilige Auswirkungen von Nanopartikeln in der Mundschleimhaut.
Studien zeigen, dass Nanopartikel die Schleimhautschicht durchdringen und von den Epithelzellen aufgenommen werden können. Einige orale Produkte, wie Zahnpasta, enthalten TiO2-Nanopartikel und werden täglich verwendet. Mangels ausreichender Daten zu diesen Aspekten kann der SCCS TiO2-Nanopartikel derzeit auch noch nicht als sicher in Mundpflegeprodukten einstufen.
Titandioxid als UV-Filter geeignet
Der SCCS überprüfte auch frühere Stellungnahmen zur dermalen Exposition gegenüber TiO2 und zu TiO2 zur Inhalation. Die bereits vorhandenen Stellungnahmen SCCS/1516/13 und SCCS/1580/16 hält der SCCS weiterhin für aktuell.
SCCS/1516/13 aus 2014 und SCCS/1580/16 aus 2017 beziehen sich auf bestimmte TiO2-Nanomaterialien in Sonnenschutzmitteln. Das Gremium erkannte für bestimmte TiO2-Nanomaterialien in einer Konzentration von bis zu 25% als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln nach Anwendung auf gesunder, intakter oder sonnenverbrannter Haut kein signifikantes Risiko für den Verbraucher. Die Kosmetikverordnung 1223/2009 nennt in ihrem Anhang VI zugelassene UV-Filter. Als Einträge 27 und 27a sind dort die zugelassenen TiO2-Qualitäten und -Beschichtungen aufgeführt.
Inhalation vermeiden
Bei wiederholter Inhalation von TiO2 in Nanogröße könnten die Partikel allerdings Entzündungen in der Lunge auslösen. Aus diesem Grund werden Anwendungen in Spray-Form, die zu einer Exposition durch Inhalation führen können, vom SCCS nicht empfohlen.
Spezifikationen zur Verwendung in Kosmetika
Der SCCS weist noch daraufhin, dass die Reinheitsspezifikation E171 möglicherweise aus der Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe entfernt wird. Antragsteller sollen daher Vorschläge für Spezifikationen der verschiedenen TiO2-Qualitäten erarbeiten, die in Kosmetika verwendet werden.









