Der Deutscher Apothekerverband (DAV) hält eine Anpassung der TI-Pauschalen im Verhandlungsweg für ausgeschöpft. Änderungen seien nur noch über gesetzgeberische Maßnahmen möglich, konkret über Anpassungen der §§ 376 ff. des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).
Bereits 2023 war eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband gescheitert. In der Folge legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Pauschalen per Bescheid fest. Zwar besteht formal die Möglichkeit zur späteren Anpassung im Konsens, doch auch weitere Gespräche blieben erfolglos.
Steigende Kosten, fehlende Dynamik
Angesichts steigender Preise hatte der DAV 2025 Daten zur Kostenentwicklung erhoben, unter anderem beim Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser. Die Analyse zeigte aus Sicht des Verbands Nachbesserungsbedarf. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) lehnte jedoch eine Anpassung ab und verwies auf die gesetzliche Lage. Zuständig sei das Ministerium nur für die Erstfestlegung. Zudem hätten Gerichte bestätigt, dass die TI-Pauschalen nicht zwingend alle realen Kosten vollständig abdecken müssen.
Wie die TI-Pauschale funktioniert
Die TI-Pauschale ist als monatliche „All-inclusive“-Zahlung konzipiert, die sämtliche Aufwendungen der Apotheken für die Telematikinfrastruktur abdecken soll. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend zum Ende des Folgequartals auf das beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF) hinterlegte Konto. Die Höhe der Zahlung wird jährlich dynamisiert und orientiert sich am ärztlichen Punktwert gemäß § 87 Abs. 2e SGB V. Zusätzliche Einzelvergütungen sind nicht vorgesehen.
Berechnet wird die Pauschale auf Basis mehrerer Faktoren: der Apothekengröße (gemessen am GKV-Rx-Absatz), dem Umsetzungsgrad verpflichtender TI-Anwendungen, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie einer möglichen Vorfinanzierung durch frühere Regelungen. Grundlage ist ein pauschalisiertes Modell. Die Gesamtkosten für Anschaffung (etwa Konnektor, SMC-B, Heilberufsausweis, Kartenterminals) und Betrieb über fünf Jahre werden auf 60 Monate verteilt.
Staffelung und Abschläge
Die konkrete Höhe variiert je nach Apothekengröße. Für 2026 liegen die monatlichen Pauschalen bei rund 220 Euro für kleine, 259 Euro für mittlere und knapp 299 Euro für große Apotheken.
Allerdings drohen Kürzungen. Fehlt eine verpflichtende Anwendung oder liegt die Inbetriebnahme weniger als 30 Monate zurück (bei bereits erfolgter Altfinanzierung), wird die Pauschale halbiert. Treffen beide Faktoren zu, erfolgt eine Kürzung um 75 %. Werden zwei oder mehr Anwendungen nicht nachgewiesen, entfällt die Zahlung vollständig, bis die Nachweise nachgereicht werden.
TI-Anwendungen als Voraussetzung
Voraussetzung für die volle Zahlung ist die Nutzung der relevanten TI-Anwendungen. Dazu zählen der elektronische Medikationsplan (eMP), ein KIM-Dienst (seit April 2024 verpflichtend) sowie die Anwendung „ePA für alle“ (seit Oktober 2025). Entsprechende Nachweise müssen gegenüber dem NNF erbracht werden.
Digitalisierung bleibt politisches Thema
Die wirtschaftlichen Folgen der TI stehen auch im Fokus des DAV-Wirtschaftsforums Anfang Mai in Berlin. Vertreter aus Politik und Selbstverwaltung diskutieren dort unter anderem die Rolle der elektronischen Patientenakte für die Primärversorgung. Laut dem DAV bleibt ohne gesetzliche Anpassung die Finanzierungslücke bestehen und damit ein Hindernis für die Digitalisierung der Apotheken.












