Das Geschäftsmodell digitaler Verschreibungsplattformen für Medizinalcannabis gerät zunehmend unter juristischen Druck. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf stellt klar, dass Apotheken Rezepte aus reinen Online-Fragebögen nicht annehmen dürfen. Damit rückt nicht nur die Rechtmäßigkeit solcher Angebote in den Fokus, sondern auch die Mitverantwortung der Apotheken für eine sichere Arzneimittelversorgung.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) unterstützt das Urteil zu Verordnungen über die Plattform „Dr. Ansay“. BAK-Präsident Armin Hoffmann betont, wirtschaftlicher Druck dürfe keine Rechtfertigung sein, sich an „offensichtlich rechtswidrigen Geschäftsmodellen“ zu beteiligen. Die besondere Verantwortung der Apotheke gegenüber der Bevölkerung stehe im Vordergrund.
Fragebogen statt Arztkontakt
Ausgangspunkt des Verfahrens war das Geschäftsmodell der Plattform, Verschreibungen für Medizinalcannabis teilweise allein auf Basis eines Online-Fragebogens und ohne persönlichen Arztkontakt auszustellen. Das Gericht bewertet sowohl die Bewerbung von Medizinalcannabis als auch die Ausstellung solcher „Fragebogen-Rezepte“ als rechtswidrig. Diese Praxis verstoße gegen gesetzliche Vorgaben und anerkannte fachliche Standards und begünstige systematisch Missbrauch. Die Rechtswidrigkeit sei laut dem Gericht inzwischen auch für vergleichbare Plattformmodelle bekannt.
Verstoß gegen ApoBetrO
Das Urteil (Az. 37 O 55/25) stellt klar, dass Apotheken für die Rechtsverstöße der Plattform mithaften, wenn sie in das System eingebunden sind, etwa durch Verknüpfung oder sichtbare Angebotsdarstellung. Nach Auffassung des Gerichts wäre das Geschäftsmodell ohne die Mitwirkung der Apotheken nicht funktionsfähig.
Zudem liege ein Verstoß gegen § 17 Abs. 8 Apothekenbetriebsordnung vor. Pharmazeutisches Personal muss erkennbarem Arzneimittelmissbrauch entgegentreten und die Abgabe im Zweifel verweigern. Das Gericht führt aus, Apotheken hätten erkennen können, dass Verschreibungen regelmäßig ohne ärztlichen Kontakt und allein auf Basis von Fragebögen erfolgen und damit ein erhebliches Missbrauchsrisiko besteht.
Forderungen an die Politik
Auch Bettina Mecking, Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, begrüßt die Entscheidung. Sie unterstreiche den Wert der pharmazeutischen Leistung, mache aber zugleich politischen Handlungsbedarf deutlich. Der Missbrauch liberalisierter Strukturen müsse effektiver begrenzt werden.
Morton Douglas, der die Kammer im Verfahren vertreten hat, fordert eine konsequente Umsetzung durch die Aufsichtsbehörden. Die Zusammenarbeit mit entsprechenden Plattformen sei unzulässig und könne die Zuverlässigkeit von Apotheken infrage stellen.
Signalwirkung für den gesamten Markt
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, entfaltet aber bereits Signalwirkung. Apotheken dürfen sich nach dieser Entscheidung nicht an entsprechenden Plattformmodellen beteiligen und keine „Dr. Ansay“-Rezepte beliefern. Die Bundesapothekerkammer sieht darin eine Stärkung des Patientenschutzes und eine Bestätigung der pharmazeutischen Verantwortung in der Arzneimittelversorgung.












