Versandapotheke darf nicht mit „20 Euro E-Rezept-Rabatt“ werben

Eine Versandapotheke darf nicht mit der Aussage „automatisch bis zu 20 € Zuzahlungen sparen“ werben. Nach Ansicht des OLG Frankfurt fehlen wesentliche Informationen zur Berechnung des konkreten E-Rezept-Rabatts.

Not authorised

Liebe Leserin, lieber Leser,

der Inhalt dieses Artikels ist nur für medizinische Fachkreise zugelassen. Wenn Sie zu diesen Fachkreisen gehören, melden Sie sich bitte auf unserer Seite an. Sie werden dann automatisch auf die gewünschte Seite weitergeleitet.

Registrierung Anmeldung Vorteile
Autor:
Stand:
28.08.2026
Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG): Pressemitteilung, 13.08.2026

Hinweis: Bei der Recherche, Strukturierung oder Erstellung dieses Beitrags können KI-gestützte Werkzeuge unterstützend eingesetzt worden sein. Die fachliche Verantwortung, Quellenprüfung und redaktionelle Freigabe erfolgen durch Autor:innen und Redaktion.

  • Teilen
  • Teilen
  • Teilen
  • Drucken
  • Senden