Gesetzliches Chaos: Verzögerte Weiterführung der SARS-CoV-2-AMVV-Regelungen

Das Gesetz, welches die erleichterten Austauschregelungen der ausgelaufenen SARS-CoV-2-AMVV weiterführen sollte, ist bislang nicht in Kraft getreten. Die Apotheken müssen sich derzeit daher an die Regelungen halten, die bereits vor der Pandemie galten.

Apotheker verzweifelt

Am 8. April 2023 sind die meisten Corona-Sonderregelungen ausgelaufen – auch die erleichterten Abgabebestimmungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV). Die Apotheken hatten mehrfach die Verstetigung dieser Regelungen gefordert.

Die Ampelkoalition stellte daraufhin kurzfristig einen gesetzesfremden Änderungsantrag für den „Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD), der am 15. März im Gesundheitsausschuss des Bundestags gebilligt wurde. Mit einer befristeten Übergangsvorschrift im Sozialgesetzbuch (SGB) V sollen die erleichterten Austauschregeln der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis zum 31. Juli 2023 erhalten bleiben.

DAV und BMG im Austausch

Allerdings ist die Bekanntmachung des UDP-Gesetzes im Bundesanzeiger und das damit einhergehende Inkrafttreten der Regelungen bislang nicht erfolgt. Laut dem Deutschen Apothekerverband (DAV) gibt es Probleme bei der Ausfertigung des Gesetzes. Der Verband stünde hierzu mit dem Bundesministerium für Gesundheit in engem Austausch. Der DAV fordert, „dass das Ministerium die nahtlose Abrechnung der Apotheken gemäß den bisherigen Austauschregelungen der SARS-CoV-2-AMVV unterstützt und dafür Sorge trägt, dass die Krankenkassen die Abrechnungen in vorgenanntem Sinne einschränkungslos akzeptieren“.

Abgaberegelungen wie vor der Pandemie

Dennoch bedeutet das für die Apotheken, dass ein nahtloser Übergang der erleichterten Abgaberegelungen ausgeblieben ist. Sie sind folglich seit einigen Tagen wieder an die Abgaberegelungen gebunden, die vor der Corona-Pandemie galten.

Autor:
Stand:
14.04.2023
Quelle:
  1. ABDA, DAV erwartet Retaxschutz von Ministerium und Krankenkassen, 11. April 2023
  2. Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), 15. März 2023
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