Die EU-Kommission hat die Haltbarkeitsdauer der COVID-19 Vaccine (inactivated, adjuvanted) Valneva des Unternehmens Valneva Austria GmbH von 18 auf 21 Monate verlängert. Das wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter Berufung auf den Hersteller berichtet [1]. Damit ist das auf Faltschachteln, Mehrdosendurchstechfläschchen und Rückverfolgbarkeitsaufklebern aufgedruckte Verfallsdatum auf bereits produzierten Impfstoffchargen ungültig.
Voraussetzung für die neue Haltbarkeitsdauer ist die korrekte Lagerung des Impfstoffs. Dieser muss im ungeöffneten Behälter bei einer Temperatur zwischen 2–8 °C im Kühlschrank aufbewahrt werden.
Neue Haltbarkeitsdauer gilt auch rückwirkend
Die verlängerte Haltbarkeit von 18 auf 21 Monate gilt laut Hersteller nicht nur für Impfstoffchargen, die nach der Genehmigung am 17. Februar 2023 hergestellt wurden. Sie kann auch rückwirkend auf Impfstoffchargen angewandt werden, die vor diesem Datum produziert wurden.
Damit können einige gelieferte Produktchargen nun bis zu neun Monate nach dem aufgedruckten Verfallsdatum verwendet werden, da die Haltbarkeit im Jahr 2022 bereits zweimal um jeweils drei Monate verlängert wurde.
Ablaufdaten der betroffenen Produktchargen
Gemäß den Änderungen gelten für die betroffenen Produktchargen nun folgende Ablaufdaten:
Produktcharge | Aufgedrucktes Verfallsdatum | Aktualisierte Haltbarkeit |
CV00001 | 09/2022 | Juni 20231 |
CV00003 | 09/2022 | Juni 20231 |
CV00005 | 05/2023 | November2 |
CV00006 | 03/2023 | September 20232 |
CV00007 | 02/2023 | August 20232 |
1 Kombination aus den Verlängerungen von 12 auf 15 Monate, von 15 auf 18 Monate und von 18 auf 21 Monate
2 Kombination aus den Verlängerungen von 15 auf 18 Monate und von 18 auf 21 Monate










