Neue Kassenleistung erweitert Therapieoptionen bei Akne inversa

Der G-BA hat die Kombination aus intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz bei Akne inversa Stadium I und II als neue ambulante Kassenleistung beschlossen.

G-BA Nutzenbewertung

Akne inversa, auch Hidradenitis suppurativa genannt, ist eine chronisch entzündliche Hauterkrankung mit schmerzhaften Knoten, Abszessen und rezidivierenden Entzündungen insbesondere in intertriginösen Arealen. Da die Erkrankung bislang nicht heilbar ist, konzentriert sich die Behandlung vor allem auf die Linderung der Beschwerden und die Kontrolle der Entzündungsaktivität.

Künftig sollen Patienten mit leichter bis mittelschwerer Akne inversa zusätzlich zur topischen Antibiotikatherapie mit einer Kombination aus intensiv gepulstem Licht (IPL) und Radiofrequenz (RF) behandelt werden können. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 22. Januar 2026 in Berlin.

Neue Kassenleistung für leichte bis mittelschwere Verläufe

Die neue Leistung richtet sich an Patienten mit leichter bis mittelschwerer Akne inversa im Stadium I und II nach Hurley-Klassifikation. Grundlage des Beschlusses war eine Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Demnach verbesserten sich entzündliche Hautveränderungen und eitrige Abszesse unter der Kombinationstherapie stärker als unter einer alleinigen Behandlung mit antibiotischen Salben. Für schwer betroffene Patienten lag laut G-BA kein entsprechender wissenschaftlicher Nachweis vor.

Vorgaben für Durchführung und Qualitätssicherung

„Basis unserer Entscheidung im G-BA war eine hochwertige wissenschaftliche Studie mit guten Ergebnissen für diese Behandlungsform, so dass wir die Beratungen zügig abschließen konnten“, erklärte Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses.

Die Therapie umfasst laut Beschluss maximal acht Sitzungen innerhalb von 16 Wochen. Zusätzlich definierte der G-BA Vorgaben zur Qualitätssicherung, darunter Anforderungen an Häufigkeit, Zyklus und Zeitraum der Bestrahlung sowie an die Qualifikation der behandelnden Ärzte. Die Indikationsstellung soll initial durch Dermatologen erfolgen. Durchführen dürfen die Behandlung unter anderem auch Fachärzte für Allgemeinmedizin, Innere Medizin sowie Kinder- und Jugendmedizin.

Umsetzung in die Versorgung voraussichtlich ab Herbst 2026

Bis die neue Methode regulär zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden kann, sind weitere formale Schritte erforderlich. Zunächst muss der Beschluss durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft und anschließend im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Danach entscheidet der Bewertungsausschuss innerhalb von maximal sechs Monaten über die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Mit der Aufnahme der IPL-/RF-Kombination erweitert sich das ambulante Behandlungsspektrum für Patienten mit leichter bis mittelschwerer Akne inversa. Für schwerere Krankheitsstadien bleibt die Evidenzlage nach der aktuellen Bewertung hingegen begrenzt.

Autor:
Stand:
01.06.2026
Quelle:
  1. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Pressemitteilung, 22. Januar 2026.
  2. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Beschluss, 22. Januar 2026.
  • Teilen
  • Teilen
  • Teilen
  • Drucken
  • Senden