DDG warnt vor Risiken des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

Mehr als 9 Millionen Menschen in Deutschland leben mit Diabetes. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft befürchtet, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bewährte Versorgungsstrukturen schwächen und den Zugang zu einer qualitätsgesicherten Behandlung erschweren könnte.

Diskussion Aerzte und Politiker

Geplante GKV-Reform könnte Versorgung chronisch Erkrankter beeinträchtigen

Die Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens steht angesichts steigender Ausgaben und einer alternden Bevölkerung zunehmend unter Druck. Mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung verbessert werden. Gleichzeitig wächst jedoch die Sorge, dass kurzfristige Sparmaßnahmen langfristige Auswirkungen auf die Versorgung chronisch kranker Menschen haben könnten.

Gerade in der Diabetologie ist eine kontinuierliche, sektorenübergreifende Betreuung entscheidend. Menschen mit Diabetes benötigen häufig eine langfristige Versorgung durch spezialisierte ambulante und stationäre Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund warnt die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) vor den möglichen Folgen des Gesetzes für die Versorgung von mehr als neun Millionen Betroffenen in Deutschland.

Wirtschaftlicher Druck bedroht spezialisierte Versorgungsstrukturen

Nach Einschätzung der DDG geraten zunehmend auch große Krankenhäuser mit spezialisierter diabetologischer Expertise unter wirtschaftlichen Druck. Ursache seien neben dem weiterhin reformbedürftigen Fallpauschalensystem zusätzliche finanzielle Belastungen durch das geplante Reformpaket.

Aus Sicht der Fachgesellschaft betrifft dies insbesondere Einrichtungen mit komplexen Versorgungsaufgaben. Diabetes spiele in nahezu allen medizinischen Disziplinen eine Rolle – von der Notfallmedizin über operative Eingriffe bis hin zur Geburtshilfe, Nephrologie oder Gefäßmedizin. Der Verlust diabetologischer Expertise könne deshalb die Behandlungsqualität in zahlreichen Bereichen beeinträchtigen. DDG-Präsidentin Professorin Dr. med. Julia Szendrödi betont, dass wirtschaftlicher Sparzwang letztlich Patienten treffe, die auf eingespielte Behandlungsteams und etablierte Versorgungsabläufe angewiesen seien.

Zertifizierte Diabeteszentren zeigen Vorteile für stationäre Behandlung

Zur Untermauerung ihrer Position verweist die DDG auf eine aktuelle Auswertung deutscher DRG-Daten. Demnach war die stationäre Mortalität von Menschen mit Diabetes in nicht zertifizierten Krankenhäusern höher als in DDG-zertifizierten Einrichtungen.

Nach Angaben der Fachgesellschaft könnten jährlich rund 1.140 Todesfälle vermieden werden, wenn alle stationär behandelten Menschen mit Diabetes in zertifizierten Kliniken versorgt würden. Besonders deutlich zeigten sich Vorteile bei schweren Akutkomplikationen wie der diabetischen Ketoazidose sowie schweren Hypoglykämien.

Aus Sicht der DDG unterstreichen diese Daten den Nutzen qualitätsgesicherter diabetologischer Versorgungsstrukturen. Die Fachgesellschaft fordert deshalb, erfolgreiche Modelle nicht nur zu erhalten, sondern gezielt auszubauen.

DDG fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf

Nach Auffassung der DDG besteht ein Widerspruch zwischen den Zielen der Krankenhausreform und den geplanten Sparmaßnahmen. Während spezialisierte Standorte gestärkt werden sollten, könnten finanzielle Einschnitte gerade diese Einrichtungen schwächen.

Die Fachgesellschaft fordert deshalb eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs mit besonderem Fokus auf die Versorgung chronisch kranker Menschen. Pauschale Einsparvorgaben dürften spezialisierte Praxen, Klinikambulanzen, Diabeteszentren und Krankenhäuser mit diabetologischer Expertise nicht benachteiligen. Gleichzeitig müsse auch die Ambulantisierung ausreichend finanziell und personell abgesichert werden.

Fünf Maßnahmen sollen die Diabetesversorgung sichern

Die DDG formuliert fünf zentrale Forderungen an die Gesundheitspolitik:

  1. Qualitätsgesicherte Diabetesversorgung schützen: Praxen, Medizinische Versorgungszentren, Klinikambulanzen und Diabeteszentren brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, damit pauschale Sparvorgaben die Versorgung nicht ausbremsen.
  2. Patienten entlasten: Höhere Zuzahlungen dürfen nicht dazu führen, dass Menschen mit Diabetes aus Kostengründen auf Verordnungen für Insulin, Sensoren, Teststreifen, Pumpenzubehör oder Schulungen und Termine verzichten.
  3. Digitalisierung und Innovation sichern: Digitale Diabetesprogramme, Telemedizin, kontinuierliche Glukosemessung und neue sektorenübergreifende Versorgungsmodelle dürfen nicht durch Kürzungen und Mengenabschläge ausgebremst werden.
  4. Weiterbildung stärken: Praxen und Kliniken müssen Diabetologen sowie Diabetesberater ausbilden und langfristig binden können.
  5. Qualität gezielt fördern: Nachweislich qualitätsgesicherte diabetologische Versorgungsstrukturen müssen bei der Krankenhaus- und Vergütungsreform gezielt berücksichtigt und weiterentwickelt werden.

Versorgungssicherheit bleibt gesundheitspolitische Herausforderung

Die Diskussion um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verdeutlicht den Zielkonflikt zwischen Kostendämpfung und Versorgungsqualität. Während eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig ist, weist die DDG darauf hin, dass Einsparungen nicht zulasten etablierter Qualitätsstrukturen erfolgen sollten. Die vorliegenden Daten zu zertifizierten Diabeteszentren liefern Hinweise darauf, dass spezialisierte Versorgung mit besseren Behandlungsergebnissen verbunden sein kann. Ob und in welchem Umfang der Gesetzentwurf angepasst wird, dürfte daher auch für die zukünftige Versorgung von Menschen mit Diabetes von erheblicher Bedeutung sein.

Autor:
Stand:
23.07.2026
Quelle:

Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG). DDG warnt vor neuen Lücken in der Diabetesversorgung – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz darf nicht zum Versorgungs-Killer werden! Pressemitteilung vom 07.07.2026. Verfügbar online, (abgerufen am 13.07.2026).

Hinweis: Dieser Beitrag wurde redaktionell verantwortet. KI-gestützte Werkzeuge wurden unterstützend eingesetzt. Die inhaltliche Prüfung erfolgte anhand der Originalquellen.

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