Änderungen der neuen TI-Pauschale

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf die Kritik der KBV reagiert und die seit Juli geltenden TI-Pauschalen noch einmal angepasst.

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Seit dem 1. Juli gilt für die Anschaffung von Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) mit laufenden Betriebskosten eine neue Finanzierungsregelung. Die Umstellung von Einmal- auf monatliche Pauschalen wurde mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz festgelegt. Um die TI-Pauschalen zu erhalten, müssen Praxen bestimmte technische Voraussetzungen des BMG erfüllen.

Auf Drängen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) hat das BMG die Regelungen zu den neuen TI-Pauschalen nun noch einmal überarbeitet. Während einige Mängel behoben wurden, bleiben Hauptkritikpunkte wie eine insgesamt unzureichende Erstattung und Sanktionen bestehen.

Höhere TI-Pauschale für große Praxen

Eine der signifikanten Änderungen betrifft die Höhe der TI-Pauschale für große Praxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit mehr als neun Ärzten oder Psychotherapeuten. Die Pauschale steigt nun stufenweise an, abhängig von der Anzahl der in der Praxis tätigen Ärzte. Ab mehr als neun Ärzten wird die Pauschale jeweils um einen festen Betrag erhöht, wenn je bis zu drei weitere Ärzte hinzukommen. Diese Änderung ist besonders relevant, da die Ausstattung der Praxen mit Kartenterminals und elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) von der Anzahl der Ärzte abhängt.

Neue TI-Pauschalen

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Höhe der TI-Pauschalen infolge der Änderungen.

TI-PauschaleTI-Pauschale 1TI-Pauschale 2TI-Pauschale 3
Bedingungen

Noch keine Erstausstattung oder Erstausstattung vor dem 1. Januar 2021

Konnektor wurde noch nicht getauscht oder Tausch vor dem 1. Januar 2021

Alle Anwendungen installiert

Erstausstattung nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Juli 2023

Alle Anwendungen installiert

Pauschale wird für 30 Monate nach der Erstausstattung reduziert – ab dem 31. Monat gilt Pauschale 1

Konnektortausch nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Juli 2023

Alle Anwendungen installiert

Pauschale wird für 30 Monate nach dem Konnektortausch reduziert – ab dem 31. Monat erhalten die Praxen die Pauschale 1

Höhe der Pauschale

(≤3 Ärzte, 4-6 Ärzte, 7-9 Ärzte, >9 Ärzte)

237,78 €

282,78 €

323,90 €

323,90 €
plus 28,60 € für jeweils bis zu 3 weitere Ärzte

131,47 €

143,29 €

151,04 €

151,04 €
plus 14,30 € für jeweils bis zu 3 weitere Ärzte

199,45 €

242,78 €

282,23 €

282,23 €
plus 28,60 € für jeweils bis zu 3 weitere Ärzte

Reduzierte Pauschale

(≤3 Ärzte, 4-6 Ärzte, 7-9 Ärzte, >9 Ärzte)

118,89 €

141,39 €

161,95 €

161,95 €
plus 14,30 € für jeweils bis zu 3 weitere Ärzte

65,84 €

71,65 €

75,52 €

75,52 €
plus 7,15 € für jeweils bis zu 3 weitere Ärzte

99,73 €

121,39 €

141,12 €

141,12 €
plus 14,30 € für jeweils bis zu 3 weitere Ärzte


Ausnahmen für Nachweispflichten

Die KVen können nun für bestimmte Fachgruppen Ausnahmen von den Nachweispflichten vorsehen. Dies betrifft insbesondere Psychologische Psychotherapeuten und Fachärzte wie Anästhesisten, die bestimmte Anwendungen in ihrem Versorgungskontext nicht nutzen. Die Ausnahmen sind auch für Ärzte relevant, die ihr Praxisverwaltungssystem im Zuge der Umstellung auf die TI-Pauschale wechseln.

Verschiebung der Frist für eArztbriefe

Die Frist für die Einführung des elektronischen Arztbriefs wurde auf den 1. März 2024 verschoben. Diese Verschiebung kommt den Praxen entgegen, da viele Softwarehäuser das erforderliche eArztbrief-Modul noch nicht bereitstellen.

Kritik und Forderungen der KBV

„Die Überarbeitung war dringend notwendig, ansonsten hätten viele Praxen völlig unverschuldet eine noch niedrigere Pauschale erhalten oder wären leer ausgegangen“, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Trotz der Änderungen bleibt die Kritik der KBV bestehen, insbesondere in Bezug auf die unzureichende Erstattung und die Sanktionen bei Nichterfüllung der Anforderungen. Die KBV fordert weiterhin eine kostendeckende Finanzierung und die Abschaffung der Sanktionen.

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