Mit dem “Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz) und dem „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Digitalisierung des Gesundheitswesens beschleunigen. Beide Gesetzesentwürfe wurden am 30. August im Bundeskabinett beschlossen. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach sieht darin die Chance “sowohl im Versorgungsalltag wie in der Forschung eine Aufholjagd [zu starten] und (…) in Deutschland eine der modernsten medizinischen Digitalinfrastrukturen in Europa” aufzubauen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte insbesondere den Referentenentwurf zum Digital-Gesetz im Vorfeld aufgrund geplanter Sanktionen bei der E-Rezept-Einführung scharf kritisiert. Eine entsprechende Anpassung des Entwurfs wurde jedoch seitens des BMG nicht vorgenommen.
Honorarkürzungen um 1%
Das Digital-Gesetz sieht vor, dass alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer gegenüber ihrer zuständigen Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung nachweisen müssen, dass sie in der Lage sind, Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel elektronisch auszustellen und zu übermitteln.
Die Umsetzung dieses Nachweises soll innerhalb von zwei Monaten nach Verkündigung des Digital-Gesetzes erfolgen. Andernfalls soll die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen so lange pauschal um 1% gekürzt werden, bis der Nachweis erbracht wurde.
Kürzungen bereits bei TI-Pauschale
Ähnliche Maßnahmen wurden bereits bei den neuen TI-Pauschalen eingeführt. Um die vollständige Pauschale zu erhalten, müssen Praxen bestimmte technische Voraussetzungen des BMG erfüllen. Fehlt eine der vorgegebenen Anwendungen, Dienste oder Komponenten, wird die Pauschale um 50% gekürzt, fehlt mehr als ein Faktor, wird keine Pauschale ausgezahlt.
KBV: Sanktionen sind der falsche Weg
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner kritisierte, dass man mit Sanktionen und Bußgeldern kein Vertrauen bei Ärzten und Psychotherapeuten erreiche. “Wenn gewollt ist, dass Digitalisierung ein Erfolg wird, muss man mit ihnen und nicht gegen sie arbeiten”, heißt es in einem Statement zum Referentenentwurf des Digital-Gesetzes. Die KBV ist der Ansicht, dass die TI-Anwendungen bislang keine ausreichenden Tests erfahren haben, um in den Regelbetrieb überzugehen und bemängelt die fehlende Unterstützung für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten.
E-Rezept kommt 2024
Noch ist das Digital-Gesetz nicht in Stein gemeißelt. Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf im parlamentarischen Verfahren weitere Änderungen erfährt. Praxen sollten sich jedoch darauf einstellen, dass das elektronische Rezept ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend wird. Bis dahin empfiehlt es sich im Rahmen des bereits laufenden Rollout-Verfahrens Erfahrungen mit den neuen Prozessen zu sammeln. Lauterbach plant indessen mit einem Medizinforschungsgesetz schon die nächste Reform, die Deutschland als Arzneimittelstandort stärken soll.










