ABDA und KBV: Perspektiven auf das Digital-Gesetz

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen stellt einen Balanceakt zwischen Fortschritt und Patientenschutz dar. Die Standpunkte der ABDA und KBV zum geplanten Digital-Gesetz machen Nachbesserungsbedarf deutlich.

Gesetz Digitalisierung

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein zentraler Punkt der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion. Ab 2024 soll beispielsweise das E-Rezept bundesweit verpflichtend eingeführt werden, für 2025 ist die sogenannte Opt-Out-Lösung der elektronischen Patientenakte (ePA) vorgesehen. Der Referentenentwurf zum geplanten Digital-Gesetz hat jedoch sowohl von der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) als auch von der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) Stellungnahmen hervorgerufen, in denen beide Organisationen ihre Sichtweisen und Bedenken äußern.

Digitalisierung im Dienst der Patientenversorgung

Die ABDA begrüßt grundsätzlich die Bemühungen des Gesetzgebers, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Sie betont jedoch, dass die Digitalisierung stets im Dienst der Patientenversorgung stehen müsse. Im Hinblick darauf fordert die Standesvertretung der Apotheker, dass Datenschutz und Datensicherheit stärker berücksichtigt werden müssten.

Die KBV unterstützt eine Digitalisierung im Gesundheitswesen, kritisiert jedoch ebenfalls die fehlende Nutzerorientierung. Weiterhin fordert die Organisation mehr Unterstützung für Ärzte und Psychotherapeuten in der Praxis. In Bezug auf die Datensicherheit würden an die Praxen detailliertere und schärfere Anforderungen gestellt als beispielsweise an Krankenhäuser.

Kritik an Umsetzungsfristen und Saktionen

Beide Organisationen sind sich einig, dass der Gesetzentwurf mehr Klarheit und Konkretisierungen benötigt und die vorgesehenen Umsetzungsfristen zu ambitioniert sind. 

In der Stellungnahme der ABDA heißt es, dass weiterhin der Mehraufwand der Industrie und Leistungserbringer nicht berücksichtigt werde, Einsparpotenziale nicht benannt würden und die Frage der Refinanzierung ungeklärt bleibe. Ein Punkt, den auch die KBV kritisiert.

KBV lehnt Sanktionen ab

Diese betont außerdem mehrfach, dass die Bußgelder und Sanktionen nicht der richtige Weg seien, um die Digitalisierung voranzutreiben. Der Referentententwurf sieht beispielsweise vor, dass die Honorare der Ärzte und Psychotherapeuten gekürzt werden sollen, wenn nicht der Nachweis gebracht wird, dass die notwendigen Komponenten für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln angeschafft wurden. Diese Sanktionierungsmaßnahme lehnt die KBV entschieden ab. Das wurde auch im Hinblick auf die geplanten Kürzungen der TI-Pauschalen deutlich.

Assistierte Telemedizin durch Apotheken

Der Entwurf zum Digital-Gesetz sieht vor, dass Apotheken künftig assistierte Telemedizin anbieten können. Ziel ist es, Arztpraxen insbesondere in strukturschwachen, ländlichen Gebieten zu entlasten.

Während die ABDA den Vorschlag begrüßt, lehnt die KBV ihn grundsätzlich ab, da sie die Telemedizin als vertragsärztliche Leistung und keinen Vorteil für die Patienten sieht.

Auch die ABDA räumt ein, dass der Gesetzesentwurf noch unausgereift ist. Beispielsweise werde nicht klar, welche Leistungen genau die Apotheken ausführen dürften. Die Trennung der ärztlichen und apothekerlichen Berufe werde relativiert, was auch ein rechtliches Problem darstellt. Zudem ist es laut ABDA fraglich, ob der gewünschte Effekt auf diese Weise erzielt werden kann. Es bestehe stattdessen die Gefahr, das überregionale und ausländische Telemedizin-Anbieter den lokalen Arztpraxen Konkurrenz machen und das Versorgungsangebot vor Ort gefährden könnten.

Ident-Verfahren auch in Praxen

Des Weiteren sieht der Referentenentwurf vor, dass eine erforderliche Identifizierung der Versicherten (Ident-Verfahren) auch durch Vertragsärzte und -zahnärzte ausgeführt werden soll. Zuvor war dies lediglich für Apotheken vorgesehen. Sowohl die ABDA als auch die KBV lehnen diesen Vorschlag ab. Die Apothekerschaft, da sie keine Notwendigkeit sieht, das Angebot auszuweiten und fürchtet, dass mehr Anbieter die Leistung unrentabel machen. Die KBV, da sie das Ident-Verfahren als Aufgabe der Krankenkassen sieht und eine zusätzliche Belastung der Praxen befürchtet.

Zugriff auf die ePA

Laut dem Digital-Gesetz-Entwurf sollen Apotheken künftig in die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) einbezogen werden. Die Zugriffsberechtigung soll einen Tag gelten. Die ABDA fordert hier eine Anpassung auf eine Woche, da die notwendigen Prozesse oft innerhalb eines Tages nicht durchgeführt werden könnten.

Widerspruch zur Datenverarbeitung in Praxen und Apotheken

Die neu geschaffene Möglichkeit, dass Patienten der Verarbeitung von Daten in der ePA auch in der Apotheke oder beim Arzt widersprechen können, lehnen beide Organisationen ab. Dies sei die Aufgabe der Krankenkassen, die auch am besten über dieses Thema aufklären könnten. Zudem sei der Mehraufwand zu hoch.

ABDA lehnt E-Rezept-Apps der Krankenkassen ab

Ein für die ABDA wichtiger Punkt ist, dass E-Rezept-Applikationen der Krankenkassen nicht notwendig seien. Die Standesvertretung der Apotheker ist der Ansicht, die App der gematik sei ausreichend und zudem wettbewerbsneutral. Die ABDA befürchtet, dass Krankenkassen Gesundheitsdaten der Patienten nutzen könnten, um die Versorgung zu steuern.

Bearbeitung Daten durch Versicherte

Der Regelungsentwurf sieht weiterhin vor, dass die Versicherten Daten in bestimmten Anwendungen eigenständig löschen und verbergen können. Sowohl KBV als auch ABDA kritisieren diesen Vorschlag und sehen die Aussagekraft der Daten sowie die Patientensicherheit gefährdet. Die ABDA schlägt vor, dass Änderungen durch den Patienten wenigstens gekennzeichnet werden sollten. Die KBV nennt eine Kommentarfunktion ohne Änderung der Ausgangsdaten als möglichen Weg, plädiert aber dafür, dass Patienten ihre Daten entweder ganz oder gar nicht verfügbar machen sollten.

Fazit: Nachbesserungsbedarf beim Digital-Gesetz

Sowohl die ABDA als auch die KBV sehen die Notwendigkeit und das Potenzial der Digitalisierung im Gesundheitswesen, äußern jedoch auch ernsthafte Bedenken hinsichtlich des aktuellen Gesetzentwurfs. Beide Organisationen fordern mehr Unterstützung für ihre Mitglieder, mehr Klarheit im Gesetz und eine stärkere Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit.

Autor:
Stand:
07.08.2023
Quelle:
  1. ABDA, Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG), 31. Juli 2023
  2. ABDA, ABDA: Kein Wildwuchs bei E-Rezept-Apps, 2. August 2023
  3. KBV, Stellungnahme der KBV zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG), 31. Juli 2023
  4. KBV, Defizite beheben statt Ärzte sanktionieren – KBV fordert Änderungen beim Digital-Gesetz, 3. August 2023
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