E-Rezept: DAV fordert Retaxfreiheit in der Startphase

Der Deutsche Apothekerverband fordert die Krankenkassen dazu auf, eine Friedenspflicht einzugehen und bis mindestens Ende 2024 auf Retaxationen beim E-Rezept zu verzichten.

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Seit der verpflichtenden Einführung des E-Rezeptes am 1. Januar 2024 hat sich die Anzahl der ausgestellten elektronischen Verordnungen um rund 15 Millionen erhöht. Alle Beteiligten haben derzeit noch mit Herausforderungen und Unsicherheiten bei der praktischen Nutzung zu kämpfen. Diese reichen von Schwierigkeiten durch die Stapelsignatur bis hin zu Problemen durch fehlerhafte Berufsbezeichnungen in den Freitextfeldern. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert nun eine Retaxfreiheit bis Ende des Jahres, um den Herausforderungen der Systemänderung Rechnung zu tragen.

Herausforderungen durch Stapelsignatur & fehlerhafte Berufsbezeichnung

Besondere Probleme entstehen laut Anke Rüdinger, Stellvertretende Vorsitzende des DAV, durch die Verwendung der sogenannten Stapelsignatur, die zu Verzögerungen bei der Rezeptabholung führen kann. Im Gegensatz zur Komfortsignatur, durch die mehrere Rezepte hintereinander signiert werden können, solange der elektronische Heilberufsausweis im Kartenterminal steckt, werden bei der Stapelsignatur mehrere vorbereitet E-Rezepte auf einmal signiert. Bis es dazu kommt, können im hektischen Praxisalltag jedoch mehrere Stunden vergehen und der Patient steht möglicherweise bereits in der Apotheke, ohne dass für ihn ein gültiges Rezept im Fachdienst hinterlegt ist.

Ein weiteres Problem stellt die Eintragung der ärztlichen Berufsbezeichnung auf den E-Rezepten dar. Diese erfolgt durch Freitexteingaben und bietet damit mögliche Fehlerquellen. Eine fehlende oder unklare Berufsbezeichnung macht das Rezept jedoch ungültig, eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich. Folglich muss das Rezept neu ausgestellt werden.

DAV fordert Retaxfreiheit bis Ende 2024

Zwei Allgemeine Ortskrankenkassen (AOKn) haben kürzlich bekannt gegeben, bei E-Rezepten mit fehlerhafter oder fehlender Berufsbezeichnung auf die Retaxation zu verzichten. Der DAV begrüßt diese Regelung sehr. „Es darf nicht passieren, dass die ohnehin schon wirtschaftlich unter Druck stehenden Apotheken auf ihr Honorar verzichten müssen, weil die Arztpraxen bei der Implementierung des E-Rezept-Systems fehlerhafte Verordnungen ausstellen“, so Rüdiger.

Sie fordert nun, dass sich alle Krankenkassen diesem Beispiel anschließen und sogar gänzlich auf Retaxationen in der Startphase des E-Rezeptes verzichtet wird. „Eine solche Friedenspflicht sollte mindestens bis Ende 2024 andauern und verlängert werden, wenn sich die Fehleranzahl bis zum Ende des Jahres nicht deutlich verringert hat“, so die DAV-Vizechefin.

DAV im Austausch

Zur Verbesserung der Situation laufen laut Rüdiger bereits Gespräche mit dem Bundesministerium, für Gesundheit, der gematik sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Zwar sei der Anteil der E-Rezepte, die auf dem Verordnungsweg oder im Abgabeprozess komplett hängenbleiben, minimal. Dennoch verlangsamten diese Schwierigkeiten die Versorgung der Patientinnen und Patienten, insbesondere in Zeiten der Lieferengpass-Krise.

Hinsichtlich der Stabilität der Arzneimittelversorgung zeigt sich Rüdiger allerdings zuversichtlich. „Schon in der Pandemie haben die Apotheken (…) gezeigt, wie flexibel und schnell sie auf Notstände und Systemänderungen reagieren – auch beim E-Rezept zeigt sich, dass die Apotheken, teilweise allerdings mit großem Mehraufwand, die Arzneimittelversorgung trotz eines gesamten Systemumbruchs aufrechterhalten.“

Autor:
Stand:
18.01.2024
Quelle:

ABDA, Pressemitteilung: DAV fordert Retaxfreiheit für E-Rezepte bis Ende 2024, 16.01.2024

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