E-Rezepte ab sofort per Gesundheitskarte in allen Apotheken einlösbar

E-Rezepte können ab sofort mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) bundesweit in Apotheken eingelöst werden – ohne Zettel, Pin oder Code.

eGK

Elektronische Rezepte (E-Rezepte) können ab sofort in allen Apotheken Deutschlands mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte eingelöst werden. Dieser innovative Weg wurde Anfang Juli eingeführt und ist nun flächendeckend verfügbar. Alle Apotheken-Softwarehäuser hätten dafür die nötigen technischen Voraussetzungen geschaffen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom Deutschen Apothekerverband (DAV) und der nationalen Agentur für die digitale Gesundheitsinfrastruktur "gematik".

Gesetzlich Versicherte haben nunmehr drei Optionen zum Einlösen eines E-Rezepts: die Gesundheitskarte, die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck mit Rezeptcode. Damit wurde ein weiterer wichtiger Meilenstein bei der Einführung des E-Rezepts in Deutschland erreicht, sagt Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des DAV.

Apotheken verzeichnen Zunahme von eingelösten E-Rezepten

Der neue Weg mittels eGK bilde sich bereits in den Zahlen ab: Im August wurden erstmals mehr als 100.000 E-Rezepte wöchentlich in Apotheken eingelöst – Tendenz steigend. „Wir sehen eine deutliche Zunahme der eingelösten E-Rezepte und liegen jetzt insgesamt bei mehr als drei Millionen. Es steigen nun auch mehr Ärztinnen und Ärzte auf das E-Rezept um. Das ist gut – aber insgesamt brauchen wir mehr Tempo, denn es gilt, die Zeit bis zur verpflichtenden Einführung zu nutzen“, betont gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken. Das Feedback aus Praxen und Apotheken zeige, dass das E-Rezept und der eGK-Weg zuverlässig funktionieren. Damit gäbe es keinen Grund mehr, mit der Nutzung des E-Rezepts zu warten.

So funktioniert das Einlösen mittels eGK

Das Einlösen von E-Rezepten mit der elektronischen Gesundheitskarte funktioniert einfach und bequem: Zunächst stellt die Ärztin oder der Arzt während der Sprechstunde in der Praxis oder per Video das E-Rezept aus. Diese Verordnung wird am Praxiscomputer eingegeben und im Telematikinfrastruktur-Messenger (TI-Messenger) gespeichert. Die Patientin/der Patient kann nun wählen, wie das E-Rezept in der Apotheke seiner bzw. ihrer Wahl eingelöst werden soll. Bei der Einlösung mit der eGK wird die Karte in der Apotheke lediglich in ein Kartenlesegerät eingesteckt – das ist alles. Codes, Zettel, eine PIN oder ein anderer Nachweis werden nicht benötigt. So sind E-Rezepte auch für Angehörige komfortabel einlösbar.

Das Rezept wird nicht auf der eGK gespeichert. Die Karte fungiert viel mehr als Schlüssel, damit die Apotheke die Rezepte des Versicherten abrufen kann. Somit hat die Apotheke sofort Zugriff auf alle noch einlösbaren Verordnungen.

Autor:
Stand:
06.09.2023
Quelle:

Deutscher Apothekerverband (DAV) und gematik: Pressemittelung, 31. August 2023.

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