
Sobald das E-Rezept vom Arzt mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wird, wird es zum Fachdienst E-Rezept der TI gesendet. Der Patient kann die Verordnung dann mit der E-Rezept-App abrufen.
Beim Einlösen eines E-Rezeptes in der Apotheke vor Ort wird der QR-Code aus der App gescannt. Alternativ kann das Rezept auch über die App an eine Apotheke weitergeleitet werden, hier bestehen die Auswahlmöglichkeiten für eine Selbstabholung, den Botendienst oder ggf. auch den Versand, sofern die Apotheke einen Webshop führt. Die Apotheke empfängt das E-Rezept im Warenwirtschaftssystem und hat die Möglichkeit eine Mitteilung an den Patienten zu schicken. Bei mehreren Einzelverordnungen kann der Patient entscheiden, ob der Sammelcode oder einzelne Rezeptcodes beliefert werden sollen.
Freie Apothekenwahl unbeeinträchtigt
Die freie Apothekenwahl bleibt für die Patienten erhalten. Die App bietet eine Suchfunktion an, die Filter beispielsweise zum Botendienst anbietet. Der Patient kann außerdem seine Stammapotheke abspeichern.
Besondere Funktionen
Die E-Rezept-App hat verschiedene zusätzliche Funktionen, die den Umgang mit elektronischen Verordnungen erleichtern sollen.
Familienfunktion
Die E-Rezept-App verfügt über eine Familienfunktion. So können in der App auch E-Rezepte von Familienmitgliedern, wie Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, verwaltet und eingelöst werden. Die Anzahl an Profilen ist nicht begrenzt.
Folgerezept
Patienten mit chronischen Erkrankungen können Folgerezepte über ihre übliche Medikation im selben Abrechnungsquartal bei Ihrer Praxis anfragen und digital erhalten, ohne die Praxis aufsuchen zu müssen.
Archiv und Demoversion
Die App zeigt die Gültigkeit der Rezepte an und verfügt über ein Archiv mit Vorgängen der letzten 100 Tage. Weiterhin kann man die Funktionen mit einer Demoversion testen.
Technische Voraussetzungen
Die E-Rezept-App ist seit dem 1. Juli 2021 im App Store von Apple (iOS), bei Google Play (Android) und in der App Gallery (Android auf Huawei-Geräten) kostenlos verfügbar. Es werden Betriebssysteme ab Android 7 (Modelle ab dem Jahr 2015) und ab iOS 14 (iPhone 6S ab dem Jahr 2015) unterstützt. Um alle Funktionalitäten der App nutzen zu können, muss das Smartphone die Near Field Communication (NFC) unterstützen. Die App prüft im Anmeldevorgang, ob diese Funktion vorhanden ist.
Anmeldung mit Gesundheitskarte
Zur Anmeldung in der App wird eine NFC-fähige Gesundheitskarte mit zugehöriger PIN benötigt. Diese kann bei der Krankenkasse angefordert werden und ist an einer sechsstelligen Nummer in der oberen rechten Ecke zu erkennen. Nach der ersten Authentifizierung über die Gesundheitskarte, kann festgelegt werden, dass künftig biometrische Merkmale (Fingerabdruck, Gesichtsscan) zur Anmeldung verwendet werden.
Anmeldung ohne Gesundheitskarte
Auch ohne eine NFC-fähige Gesundheitskarte kann die E-Rezept-App mit Einschränkungen genutzt werden. Es können Rezeptcodes gescannt und in der Apotheke vorgezeigt werden. Das Anzeigen der Inhalte eines E-Rezepts, die Kommunikation mit einer Apotheke über die App sowie der Zugang zum Rezeptarchiv sind allerdings nicht möglich. Laut gematik soll sich das bald ändern, sodass auch ohne Anmeldung eine elektronische übertragung der E-Rezepte an Apotheken möglich wird.
Identifikationsverfahren über Krankenkassen-App
Eine weitere Option, für Personen, die eine elektronische Patientenakte besitzen, ist die Anmeldung in der E-Rezept-App mithilfe der Krankenkassen-App. Dafür muss das Identifikationsverfahren der jeweiligen Krankenkasse durchlaufen werden.