EBM-Änderung: Früherkennung von Zervixkarzinomen
Für zwei Früherkennungsuntersuchungen ändern sich zum 1. Januar 2021 die Abrechnungsbestimmungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

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Quelle:
Praxisnachrichten der KBV, abgerufen am 25.11.2020
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