Meningeome als neue Kontraindikation bei Estradiol/Dydrogesteron
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte empfiehlt die Aufnahme von Meningeomen als neue Kontraindikation für Präparate, die Estradiol und Dydrogesteron in Kombination enthalten.
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Quelle:
Bulletin zur Arzneimittelsicherheit - Informationen aus BfArM und PEI/Ausgabe 3/24 (Seite 35), abgerufen am 13. Oktober 2024











