Neue Regelung zur Fehlgeburtsbescheinigung: Formular 9 ab Januar verbindlich

Ab 1. Januar 2026 gilt für die Bescheinigung einer Fehlgeburt ausschließlich das neue Formular 9. Damit endet die Übergangsregelung. Die Änderung betrifft Mutterschutzfristen, Abrechnung und Praxisabläufe.

Mutterschutz-Kalender

Ab dem 1. Januar 2026 muss die ärztliche Bescheinigung einer Fehlgeburt auf dem Formular 9 erfolgen, das bisher ausschließlich für Frühgeburten oder bei Behinderung des Kindes genutzt wurde. Damit endet die Übergangsregelung, die seit Juni 2025 eine gesonderte Bescheinigung erlaubte. Ärzte sollten die neuen Vordrucke rechtzeitig bestellen, da bisherige Formulare zum Jahresende ihre Gültigkeit verlieren.

Erweiterung des Formulars um Fehlgeburtsbescheinigung

Das Formular trägt künftig die Bezeichnung „Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung des Kindes“. Neu ist die verpflichtende Angabe des Fehlgeburtsdatums sowie der mindestens erreichten Schwangerschaftswoche. Die bisherige Rubrik „c) Frühgeburt“ wurde gestrichen, da eine gesonderte ärztliche Bescheinigung einer Totgeburt für die Beantragung einer verlängerten Schutzfrist nicht mehr erforderlich ist.

Mutterschutzregelungen nach Fehlgeburt gestaffelt nach Schwangerschaftswoche

Seit 1. Juni 2025 besteht für Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, ein gestaffelter Anspruch auf Mutterschutz:

  • ab der 13. SSW: bis zu 2 Wochen,
  • ab der 17. SSW: bis zu 6 Wochen,
  • ab der 20. SSW: bis zu 8 Wochen.

Die Schwangerschaftswoche wird post menstruationem berechnet, also ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung – gemäß gängiger medizinischer Praxis. Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt der Diagnose, sondern der tatsächliche Zeitpunkt der Trennung der Leibesfrucht vom Mutterleib – unabhängig davon, ob diese spontan, medikamentös oder operativ erfolgte.

Praktische Konsequenzen für Praxen und Softwareanbieter

Für das neue Formular 9 gilt eine strikte Stichtagsregelung: Ab dem 1. Januar 2026 sind alte Vordrucke ungültig. Praxisverwaltungssysteme müssen die Blankoformularbedruckung bis dahin aktualisieren. Auch die Übergangsbescheinigung zum Nachweis einer Fehlgeburt verliert am 31. Dezember 2025 ihre Gültigkeit.

Auf der Rückseite des neuen Formulars wurden die Felder für den Antrag auf Mutterschaftsgeld sowie die Verlängerung der Schutzfrist bei einer Behinderung des Kindes angepasst. Damit wird eine einheitliche und rechtssichere Dokumentation sichergestellt.

Bedeutung für die ärztliche Praxis

Die Integration der Fehlgeburtsbescheinigung in Formular 9 sorgt für rechtliche und organisatorische Klarheit. Ärztinnen und Ärzte profitieren von einer vereinfachten Nachweispflicht, während Patientinnen einen besseren Zugang zu mutterschutzrechtlichen Leistungen erhalten. Zugleich werden Verwaltungsaufwand und Unsicherheiten durch parallele Bescheinigungen reduziert.

Für den Praxisalltag bedeutet dies: rechtzeitige Umstellung der Software, Bestellung neuer Formulare und Schulung des Personals im Umgang mit den aktualisierten Vorgaben.

Fazit

Mit der Neufassung des Formulars 9 reagiert der Gesetzgeber auf die veränderten mutterschutzrechtlichen Anforderungen nach Fehlgeburten. Die neue Regelung stärkt die Rechte betroffener Frauen und sorgt für mehr Einheitlichkeit im Nachweisverfahren. Für Praxen bleibt bis zum Jahreswechsel Zeit, die Umstellung organisatorisch und technisch umzusetzen.

Autor:
Stand:
29.10.2025
Quelle:

Dieser Artikel wurde unter Zuhilfenahme Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend redaktionell geprüft und freigegeben. Zur Gewährleistung inhaltlicher Richtigkeit und Aktualität wurde die angegebene Quelle berücksichtigt.

  1. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Ärztliche Bescheinigung einer Fehlgeburt ab Januar auf Formular 9. Praxisnachricht, aktualisiert am 23. Oktober 2025.
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