Mädchensprechstunde: niedrigschwelligen Erstkontakt zur frauenärztlichen Beratung
Ab dem 1. August 2024 haben Frauenärzte die Möglichkeit, sich in den Selektivvertrag „Mädchensprechstunde M1“ einzuschreiben. Dieses neue Versorgungsangebot richtet sich speziell an Mädchen und junge Frauen im Alter von 12 bis 17 Jahren, die bei einer teilnehmenden BKK (Betriebskrankenkasse) versichert sind.
Ziel ist es, einen niedrigschwelligen Erstkontakt zur frauenärztlichen Beratung und Begleitung zu ermöglichen. Ab Oktober können sich die Mädchen in den teilnehmenden Praxen einschreiben.
Extrabudgetäre Vergütung für teilnehmende Praxen
Frauenärzte, die am Vertrag „Mädchensprechstunde M1“ teilnehmen, erhalten eine extrabudgetäre Vergütung von über 100 Euro pro Patientin. Diese setzt sich aus 10 Euro für die Einschreibung und Übergabe des M1-Fragebogens (GOP 81330), 82 Euro für die Auswertung und das Beratungsgespräch (GOP 81331) sowie 10 Euro für die Impfmotivation bei nicht vollständig immunisierten Versicherten (GOP 81332) zusammen. Praxen können das neue Angebot in ihren Räumlichkeiten oder online bewerben.
Mädchensprechstunde ab Oktober verfügbar
Das Angebot steht Mädchen und jungen Frauen, die bei einer teilnehmenden BKK versichert sind, ab Oktober zur Verfügung. Je nach Alter können sie entweder von ihren Eltern angemeldet werden oder sich selbst anmelden.
Beratung und Impfstatus gegen sexuell übertragbare Krankheiten
In der „Mädchensprechstunde M1“ erhalten die Patientinnen zunächst Informationen über das Versorgungsangebot und die notwendige Einschreibung. Nach der Anmeldung wird ein M1-Fragebogen ausgefüllt, der als Grundlage für das ärztliche Beratungsgespräch dient. Zudem werden präventive Maßnahmen und bei Bedarf körperliche Untersuchungen angeboten. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Überprüfung des Impfstatus gegen sexuell übertragbare Erkrankungen.
Rahmenvertrag für Mädchensprechstunde
Das Programm zielt darauf ab insbesondere Frauen in der sensiblen Phase der Pubertät zu erreichen und wird ab Oktober von 46 teilnehmenden Betriebskrankenkassen unterstützt, wofür die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) einen Rahmenvertrag mit dem Berufsverband der Frauenärzte und dem BKK-Landesverband Bayern geschlossen hat.










