Brustkrebs-Früherkennung künftig bereits ab 45 Jahren möglich

Eine neue Verordnungsanpassung erweitert den Zugang zur Mammographie für Frauen bereits ab 45 Jahren. Zugleich soll modernes IT-gestütztes Arbeiten die Qualität und Verfügbarkeit mobiler Screening-Angebote verbessern.

Mammographie Diagnostik

Brustkrebs zählt seit Jahren zu den häufigsten malignen Erkrankungen bei Frauen – und die Früherkennung bleibt ein zentraler Baustein, um Brustkrebs möglichst früh zu diagnostizieren. Mit jeder technischen Weiterentwicklung und jeder Anpassung von Screening-Strukturen steigt der Anspruch, diagnostische Verfahren nicht nur sicher, sondern auch besser zugänglich zu machen. Gerade in Regionen mit begrenztem medizinischem Angebot zeigt sich, wie entscheidend wohnortnahe Vorsorgeangebote sein können.

Warum die Altersgrenze gesenkt wurde

Bislang war die Mammographie zur Früherkennung ausschließlich Frauen zwischen 50 und 75 Jahren vorbehalten. Diese Grenze wurde abgesenkt. Die neue Verordnungsnovelle schafft den rechtlichen Rahmen, damit Frauen bereits ab 45 Jahren alle zwei Jahre an der Mammographie teilnehmen können. Ausschlaggebend waren wissenschaftliche Bewertungen des Bundesamts für Strahlenschutz, die belegen, dass der Nutzen der Früherkennungsuntersuchung auch in dieser jüngeren Altersgruppe die strahlenbedingten Risiken übertrifft. Damit schließt sich eine Lücke, auf die Fachkreise seit Jahren hingewiesen hatten: Die Chance, Tumoren in einem früheren Stadium zu erfassen, könnte für viele Frauen entscheidend sein.

Was sich konkret ändert

Mit Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung am 5. März 2026 wurde die Mammographie nicht nur für zusätzliche Jahrgänge geöffnet, sondern auch organisatorisch modernisiert. Besonders im Fokus stehen mobile Untersuchungseinheiten, die Mammobile. Sie gelten seit Jahren als wichtige Ergänzung regional begrenzter radiologischer Strukturen.

Die Neuregelung erlaubt es künftig qualifizierten Medizinischen Fachangestellten, Mammographieaufnahmen auch ohne physisch anwesende ärztliche Aufsicht anzufertigen. Die Aufsichtspflicht bleibt bestehen, erfolgt jedoch über telemedizinische Verfahren. Damit wird nicht nur der Einsatz mobiler Teams erleichtert, sondern auch ein technischer Weg geschaffen, der trotz räumlicher Distanz ein hohes radiologisches Qualitäts- und Strahlenschutzniveau sicherstellen soll.

Für die Altersgruppe von 45 bis 49 Jahren gilt jedoch eine Übergangsphase: Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt erst, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss über die Anpassung seiner Krebsfrüherkennungs-Richtlinie entschieden hat. Dafür steht dem G-BA nun ein Zeitraum von maximal 18 Monaten zur Verfügung. Bis dahin gilt die Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung.

Was diese Entwicklung für die Praxis bedeutet

Die ab 45 Jahren mögliche Teilnahme an der Mammographie-Früherkennung eröffnet neue Perspektiven für die Prävention. Ärztinnen und Ärzte werden vermehrt Fragen zu Nutzen, Risiken und der Übergangsregelung erhalten – insbesondere zu Kosten und organisatorischen Abläufen. Zugleich dürfte die Modernisierung mobiler Screening-Einheiten die Versorgung in strukturschwachen Regionen stärken.

Für die fachärztliche Praxis bedeutet die Verordnung einen Impuls, Beratungsgespräche noch stärker auf individuelle Risikofaktoren und die Erwartungen der Patientinnen auszurichten. Mit zunehmender Evidenz und wachsender digitaler Infrastruktur könnte sich die Brustkrebsfrüherkennung in Deutschland strukturell weiter verbessern und flexibler organisieren lassen.

Autor:
Stand:
10.03.2026
Quelle:

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. (2026). Pressemitteilung Nr. 021/26: „Brustkrebs-Früherkennung künftig für Frauen ab 45 zulässig“ vom 04.03.2026.

Dieser Artikel wurde unter Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, redaktionell geprüft und freigegeben. Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität wurden die angegebenen Quellen herangezogen.

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