Das Mammographie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs wird ab dem 1. Juli 2024 auf Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren ausgeweitet. Die Ausweitung steht jedoch unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und der strahlenschutzrechtlichen Zulassung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Frauen ab 70 Jahren werden voraussichtlich ab 2026 automatische Einladungen erhalten, bis dahin können sie sich selbst für Termine anmelden. Die Ausweitung des Programms erfordert umfangreiche Vorbereitungen und Anpassungen, einschließlich softwaregestützter Prozesse für die Dokumentation der Untersuchungen.
Die Vor- und Nachteile des Screenings sind sorgfältig abzuwägen, wobei der Nutzen in Form von besseren Heilungschancen und weniger belastenden Therapieoptionen bei frühzeitiger Erkennung gegenüber den potenziellen Schäden durch falsche Befunde und Überdiagnosen überwiegt. Der G-BA bietet ab dem 1. Januar 2024 Informationsbroschüren an, um Frauen über die erweiterte Teilnahmemöglichkeit und die Option zur Selbstanmeldung zu informieren.
KBV und BVF begrüßen die Ausweitung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) begrüßen die Anhebung der Altersgrenze im bundesweiten Mammographie-Screening-Programm auf 75 Jahre, die ab dem 1. Juli 2024 wirksam wird. Dr. Sibylle Steiner, KBV-Vorstandsmitglied, und Dr. Klaus Doubek, Präsident des BVF, betonen die Bedeutung dieser Erweiterung für die Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen zwischen 70 und 75 Jahren.
Umsetzung und Voraussetzungen
Die Anhebung der Altersgrenze wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und erfordert eine geänderte Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Diese Verordnung muss die strahlenschutzrechtliche Zulässigkeit der Röntgenmammographie zur Brustkrebsfrüherkennung bei Frauen bis zum Alter von 75 Jahren klären.
Integration der neuen Altersgruppe
Das Einladungsverfahren zum Mammographie-Screening wird angepasst, um die neue Altersgruppe zu integrieren. Eine Übergangsregelung ermöglicht Frauen zwischen 70 und 75 Jahren, sich selbst für das Screening anzumelden. Diese „Selbsteinladung“ erlaubt es, den Anspruch zu prüfen und ärztliche Termine zu vermitteln. Der G-BA stellt hierzu nähere Informationen und ein Infoblatt bereit, welches auch in Praxen ausliegen wird.
Auswirkungen der Altersanhebung
Mit der höheren Altersgrenze können rund 2,5 Millionen zusätzliche Frauen das Screening in Anspruch nehmen. Frauen, die bereits anspruchsberechtigt sind, haben die Möglichkeit, das Screening bis zu drei Mal häufiger wahrzunehmen. Der G-BA hat zudem die Entscheidungshilfe und das Einladungsschreiben angepasst, um Frauen über die verlängerte Teilnahmemöglichkeit zu informieren.
Flexibilisierung der Screening-Einheiten
Der G-BA hat die Vorgaben an die Screening-Einheiten flexibilisiert, sodass nun bis zu drei Ärztinnen oder Ärzte den Versorgungsauftrag übernehmen dürfen.
Hintergrund und Empfehlungen
Die Erweiterung der Altersgrenze basiert auf Empfehlungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und des Bundesamts für Strahlenschutz, in Übereinstimmung mit den aktuellen Empfehlungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Rats.
Schlussfolgerung
Die Anhebung der Altersgrenze im Mammographie-Screening-Programm ist ein bedeutender Schritt in der Krebsfrüherkennung, der mehr Frauen Zugang zu präventiven Maßnahmen ermöglicht. Die Umsetzung der Neuerungen und die Integration der erweiterten Altersgruppe sind zentrale Aspekte, um die Effektivität des erweiterten Programms sicherzustellen.










