Hintergrund
Die Ständige Impfkommission (STIKO) ändert ihre Covid-19-Impfempfehlung und will die Corona-Impfung in ihre allgemeinen Impfempfehlungen 2023 aufnehmen. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Robert Koch-Instituts (RKI) hervor [1]. Laut einem Beschlussentwurf wird eine jährliche Auffrischimpfung künftig nur noch für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sowie für Menschen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko empfohlen.
Menschen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren sollten – sofern noch nicht erfolgt – eine Grundimmunisierung, bestehend aus mindestens zwei Covid-19-Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt (das heißt: Impfung oder Infektion), erhalten. Gesunden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird künftig keine Covid-19-Impfung mehr empfohlen.
Kaum noch schwere Covid-19-Erkrankungsverläufe zu erwarten
Die epidemiologische Covid-19-Situation hat sich im Verlauf der vergangenen drei Jahre stark verändert. Wenngleich SARS-CoV-2 weiterhin in der Bevölkerung zirkuliert, sind schwere Verläufe durch die erreichte Basisimmunität deutlich seltener geworden. Das sei insbesondere auf die breit verabreichten Covid-19-Impfungen und teilweise auch auf eine Immunität durch SARS-CoV-2-Infektionen zurückzuführen. Dennoch haben manche Gruppen nach wie vor ein erhöhtes Risiko, vor allem ältere Menschen und vorerkrankte Personen, heißt es in der Pressemitteilung.
Eine Covid-19-Impfung soll demnach auch weiterhin:
- schwere Krankheitsverläufe verhindern,
- mögliche Langzeitfolgen von SARS-CoV-2-Infektionen in der gesamten Bevölkerung so weit wie möglich reduzieren sowie
- Beschäftigte in der medizinischen und pflegerischen Versorgung vor Corona-Infektionen schützen.
Grundimmunisierung plus Booster für die gesunde Allgemeinbevölkerung (bis 59 Jahre)
Menschen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren (inklusive Schwangeren) wird laut STIKO eine Grundimmunisierung plus Booster empfohlen. Für einen guten und andauernden Schutz sei es wichtig, dass das Immunsystem mindestens dreimal Kontakt mit Antigenen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst hatte (Infektion). Mindestens zwei dieser Kontakte sollten durch Impfungen erfolgen.
Keine Covid-19-Impfung mehr für gesunde Kinder und Jugendliche
Gesunden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren empfiehlt die STIKO keine routinemäßige Covid-19-Impfung mehr. Das gilt sowohl für die Grundimmunisierung als auch für eine Auffrischimpfung. Mit der Verbreitung der Omikron-Varianten gäbe es in dieser Altersgruppe meist nur noch milde oder asymptomatische Verläufe, schwere Erkrankungen und potenzielle Langzeitfolgen sind kaum noch zu erwarten. Deshalb sieht die STIKO von einer Impfempfehlung ab.
Sicherheitsbedenken bei der Impfung von gesunden Kindern und Jugendlichen gibt es allerdings auch nicht, so das RKI.
Jährliche Auffrischimpfung für Risikogruppen
Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19 Verlauf sollten zusätzlich zur Basisimmunität jährliche Auffrischimpfungen erhalten – vorzugsweise mit einem Varianten-adaptierten Impfstoff und jeweils zwölf Monate nach der letzten Coronaimpfung oder SARS-CoV-2-Infektion. Der geeignetste Impfzeitpunkt ist im Herbst, da so vulnerable Personen auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt wären.
Zur Risikogruppe gehören:
- Menschen ab 60 Jahren
- BewohnerInnen in Pflegeeinrichtungen
- Personen ab dem Alter von sechs Monaten mit Grundkrankheiten, die mit einem erhöhten Risiko für schwere Covid-19-Verläufe einhergehen
- Personen mit einem erhöhten beruflichen SARS-CoV-2 Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung
Kürzere Impfabstände bei immundefizienten Personen
Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein. Die Entscheidung hierzu trifft der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin, ggf. nach Bestimmung spezifischer Antikörper.
Was passiert bei Covid-19-Impfungen ohne STIKO-Empfehlung?
Menschen können auch ohne explizite Empfehlung der STIKO eine Covid-19-Impfung erhalten, in manchen Bundesländern aber noch nicht direkt auf Kassenkosten. In Regionen, in denen die Vergütung noch nicht geregelt ist, stellen Arztpraxen vorerst eine Privatrechnung über die Impfleistung aus. Die Rechnung könne dann zur Erstattung bei der gesetzlichen Kasse eingereicht werden, schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) [2].
Endgültiges Ergebnis in etwa zwei Wochen zu erwarten
Der Beschlussentwurf geht nun in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise. Damit sind theoretisch noch Änderungen möglich. Im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren werden die endgültigen Impfempfehlungen zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht. Das ist in etwa zwei Wochen zu erwarten.









