Bekanntmachung: Versorgungsmangel bei digitoxin- und digoxinhaltigen Arzneimitteln
Das Bundesministerium für Gesundheit informiert über einen Versorgungsmangel bei digitoxin- und digoxinhaltigen Arzneimitteln in Deutschland. Die Arzneimittel werden zur Behandlung lebensbedrohlicher kardiologischer Erkrankungen eingesetzt.
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Bundesministerium für Gesundheit. (2026, 1. September). Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes. Bundesanzeiger, BAnz AT 08.09.2026 B4. Zugriff am 09. September 2026
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