Informationsschreiben zu fentanylhaltigen Matrixpflastern: Sichtbare Kristallbildung

Der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) wurden seit September 2019 insgesamt 26 Fälle sichtbarer Kristallbildungen in fentanylhaltigen Matrixpflastern gemeldet. Nach Angaben der betroffenen Hersteller handelt es sich dabei vielfach um eine physikochemisch bedingte Rekristallisation des Wirkstoffs, die innerhalb definierter Grenzwerte keinen Einfluss auf die Funktion des transdermalen therapeutischen Systems hat. Eine rein visuelle Beurteilung reicht jedoch nicht aus, um festzustellen, ob ein Pflaster außerhalb der Spezifikation liegt.

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Autor:
Stand:
29.06.2026
Quelle:

Online-Nachricht: Information der Institutionen und Behörden: AMK: Meldungen zu Kristallbildung bei Fentanyl-haltigen Matrixpflastern | ABDA, abgerufen am 29.06.2026

Hinweis: Dieser Informationsbrief wurde unter Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, redaktionell geprüft und freigegeben. Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität wurde zusätzlich die Originalquelle der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) sowie die Fach- und Gebrauchsinformationen der betroffenen Arzneimittel herangezogen.

 

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