Befristete Gestattung: Filgrastim HEXAL 48 Mio. E./0,5 ml mit polnischer Kennzeichnung
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert über eine befristete Gestattung zum Inverkehrbringen von Filgrastim HEXAL mit polnischer Kennzeichnung aufgrund eines Versorgungsengpasses.
Liebe Leserin, lieber Leser,
der Inhalt dieses Artikels ist nur für medizinische Fachkreise zugelassen. Wenn Sie zu diesen Fachkreisen gehören, melden Sie sich bitte auf unserer Seite an. Sie werden dann automatisch auf die gewünschte Seite weitergeleitet.
BfArM: Gestattung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c AMG vom 08.05.2026 - befristet bis zum 31.10.2026. Stand: 08.05.2026.
Hinweis: Dieser Informationsbrief wurde unter Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, redaktionell geprüft und freigegeben. Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität wurde zusätzlich die Originalquelle des BfArM herangezogen.












