Befristete Inverkehrbringung von Cyclophosphamid Seacross 2000 mg als Gestattungsware

Das BfArM informiert über eine befristete Ausnahmegestattung für Cyclophosphamid Seacross 2000 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions-/Infusionslösung. Das Arzneimittel darf aufgrund eines bestehenden Versorgungsengpasses mit englischer Kennzeichnung und englischer Packungsbeilage in Deutschland in Verkehr gebracht werden.

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Autor:
Stand:
16.03.2026
Quelle:

BfArM: Gestattung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c AMG vom 02.03.2026 - befristet bis zum 31.12.2026. Schreiben vom 02.03.2026, aufgerufen am 16.03.2026.

Dieser Informationsbrief wurde unter Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, redaktionell geprüft und freigegeben. Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität wurde zusätzlich die Originalquelle des BfArM herangezogen.

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