Befristete Gestattung für IMUKIN: Versorgung bei CGD und Osteopetrose gesichert
Aufgrund eines Lieferengpasses gestattet das BfArM vorübergehend das Inverkehrbringen von IMUKIN mit englischer Kennzeichnung und Packungsbeilage zur Sicherstellung der Patientenversorgung.
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Umsetzung der Gestattung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c AMG für IMUKIN® durch das BfArM Bescheid des BfArM vom 31.03.2026 – befristet bis 15.05.2026
Hinweis: Diese Meldung wurde unter Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, redaktionell geprüft und freigegeben. Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität wurden die Originalquellen des BfArM herangezogen.












