Befristete Gestattung für Nexviadyme: Versorgung von Patienten mit Morbus Pompe soll gesichert werden
Aufgrund eines Lieferengpasses hat das BfArM das befristete Inverkehrbringen fremdsprachig gekennzeichneter Nexviadyme-Packungen gestattet. Die Maßnahme soll die Versorgung von Patienten mit Morbus Pompe sicherstellen.
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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. (2026, 22. Juni). Gestattung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c AMG für Nexviadyme 100 mg Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung. Bescheid vom 22. Juni 2026, Stand: 01.07.2026.
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