Befristete Gestattung für Plerixafor Viatris: Versorgung bei Stammzellmobilisierung soll gesichert werden
Aufgrund eines versorgungsrelevanten Lieferengpasses hat das BfArM das befristete Inverkehrbringen italienisch gekennzeichneter Packungen von Plerixafor Viatris gestattet. Die Maßnahme soll die Versorgung von Patienten sicherstellen, die eine Stammzellmobilisierung vor autologer Transplantation benötigen.
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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Gestattung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c AMG für Plerixafor Viatris 20 mg/ml Injektionslösung. Bescheid vom 30. Juni 2026. Stand: 06.07.2026
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