Neue Elektronische Gesundheitskarte ab Januar

Zum 31.12.2013 endet die Gültigkeit der bisherigen Krankenversichertenkarte. Nach Angaben der GKVen haben bereits 95% der Versicherten eine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK). Doch was passiert mit den Versicherten, die noch keine eGK erhalten haben?

AOK Gesundheitskarte

Zum 31.12.2013 endet die Gültigkeit der bisherigen Krankenversichertenkarte. Nach Angaben der GKVen haben bereits 95% der Versicherten eine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK). Doch was passiert mit den Versicherten, die noch keine eGK erhalten haben?

Hier einige der Informationen, die die Gesetzlichen Krankenversicherungen zu diesem Thema bereits auf ihren Internetseiten veröffentlicht haben:

  • Wer ab dem 1. Januar 2014 ohne neue Gesundheitskarte zu seinem Arzt geht, kann dort Probleme bekommen. Es gibt keinerlei Garantie, dass der Arzt eine evtl. veraltete Krankenversichertenkarte noch akzeptiert.
  • Nur die eGK ist ab dem 1. Januar 2014 offizieller Versicherungsnachweis.
  • Es kann unter Umständen zur Ausstellung einer Privatrechnung kommen, die urch die Krankenkasse nicht erstattet wird.

Die Krankenkassen weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Einführung der eGK gesetzkich verpflichtend ist und deren Nutzung den beteiligten Versicherten, Ärzten und Krankenkassen nicht freigestellt ist. Alle bisherigen Krankenversichertenkarten werden zum 1. Januar 2014 ungültig, selbst wenn sie ein längeres Ablaufdatum tragen.

Genauere Angaben zur eGK finden Sie auch auf den Internetseiten der jeweiligen Krankenversicherungen.

Autor:
Stand:
17.12.2013
Quelle:

Bundesministerium für Gesundheit

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