Rote-Hand-Briefe: Neue Zustellregelung für Krankenhäuser ab 2026

BfArM und PEI kündigen an, dass Rote-Hand-Briefe ab 2026 nicht mehr an einzelne Krankenhausärzte versandt werden. Die Weitergabe relevanter Sicherheitsinformationen erfolgt künftig zentral über die Krankenhausapotheken.

Rote-Hand-Alarm

Neue Zustellregelung für Rote-Hand-Briefe ab Januar 2026

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) haben eine Änderung der Zustellung von Rote-Hand-Briefen angekündigt. Ab dem 1. Januar 2026 entfällt der Direktversand dieser sicherheitsrelevanten Mitteilungen an einzelne Krankenhausärzte durch die pharmazeutischen Unternehmer. Die Verteilung erfolgt künftig zentral über die Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken.

Krankenhausapotheken übernehmen die zentrale interne Weitergabe

Krankenhausapotheken erhalten weiterhin postalisch alle Rote-Hand-Briefe und leiten die Informationen an das leitende ärztliche Personal sowie die Arzneimittelkommission des Krankenhauses weiter. Diese Struktur spiegelt bereits die etablierte Praxis vieler Kliniken wider, in der Apotheken die interne Kommunikation zu Arzneimittelrisiken koordinieren.

Verpflichtungen der pharmazeutischen Unternehmer bleiben unverändert

Die neue Zustellregelung betrifft ausschließlich die interne Verteilung in Krankenhäusern. Die Verpflichtungen der pharmazeutischen Unternehmer gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe g der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 520/2012 sowie § 11a AMG bleiben vollständig bestehen. Sie müssen sicherstellen, dass relevante Sicherheitsinformationen weiterhin alle Fachkreise erreichen.

Hintergrund der Entscheidung

Die Regelung basiert auf Beschlüssen der 96. Routinesitzung nach § 63 AMG sowie Beratungen der AG AATB im März und September 2025. Ziel ist es, Informationswege zu standardisieren und die etablierten Prozesse innerhalb der Kliniken zu stärken.

Tagesaktuelle Informationsangebote für Klinikärzte

Da der individuelle Versand an Krankenhausärzte entfällt, können Ärzte alternative Informationskanäle nutzen, um weiterhin zeitnah über neue Rote-Hand-Briefe informiert zu bleiben. Die Gelbe Liste bietet hierfür den kostenlosen Rote-Hand-Alarm Newsletter, der tagesaktuell über alle neu veröffentlichten Rote-Hand-Briefe informiert. Die Anmeldung ist unter folgendem Link möglich:

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Zusätzlich informiert die Gelbe Liste über neue Rote-Hand-Briefe über die Instagram-Kanäle @rotehandbriefe und @gelbeliste_online, sodass kein Update mehr verpasst wird.

So können Klinikärzte weiterhin alle sicherheitsrelevanten Mitteilungen ohne Verzögerung erhalten.

Autor:
Stand:
28.11.2025
Quelle:

BfArM/PEI, Informationsschreiben zur Versendung von Rote-Hand-Briefen, Stand: 27.11.2025

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