DGS begrüßt G-BA-Beschluss zur Cannabisverordnung

Cannabis kann zum Einsatz kommen, wenn alle Therapieoptionen ausgeschöpft wurden. Bisher mussten Patienten jedoch oft lange auf die Genehmigung durch die Krankenkassen warten. In Zukunft benötigen 16 Facharztgruppen keine Genehmigung mehr. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. begrüßt dies sehr.

Arzt Cannabis

Zu den Einsatzgebieten von medizinischem Cannabis zählen v. a. chronische Nervenschmerzen, Spastiken bei Multipler Sklerose sowie Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen bei Krebserkrankungen unter Chemotherapie. Cannabinoide können dabei meist keine Schmerzfreiheit herstellen, aber die Schmerzen werden oft vermindert wahrgenommen und schmerzbedingte Schlafstörungen können sich deutlich verbessern. Seit 2017 dürfen Ärzte bei fehlenden Therapiealternativen Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen Cannabis zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Dabei musste bisher ein Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse gestellt werden und eine besondere Begründung durch den behandelnden Arzt vorgelegt werden.

Bisheriges Antragsverfahren oftmals zu langwierig

Dieses bisherige Vorgehen hat oftmals dazu geführt, dass Betroffene sehr lange auf ihr Medikament warten mussten. Dr. Johannes Horlemann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS), sagt dazu: „Die administrativen Hürden zur Verordnung von Cannabispräparaten standen seit 2017 der guten Versorgung von Patienten mit schwersten Symptomen und chronischen Schmerzen entgegen. Immerhin wurde Cannabis bei schwerstkranken Menschen nach Ausschöpfung der Standardtherapie, ihrer Wirkungslosigkeit oder Unverträglichkeit, eingesetzt. Es war nicht akzeptabel, dass Patienten zum Teil in langen Widerspruchsverfahren auf ihr Präparat warten mussten“.

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Ausnahmen der Genehmigungsvorbehalte

Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat jetzt festgelegt, bei welcher Qualifikation des verordnenden Arztes der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse entfällt. Gelistet sind 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie fünf Zusatzbezeichnungen, wie Palliativmedizin und spezielle Schmerztherapie. Zu ihnen gehören damit Angehörige der Fachgruppen Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Physikalische und Rehabilitative Medizin. Bei diesen Gruppen von Ärzten geht der G-BA davon aus, dass sie die Voraussetzungen für eine Cannabisverordnung abschließend einschätzen können.

Genehmigung kann trotzdem weiterhin eingeholt werden

Der G-BA weist aber auch darauf hin, dass eine Verordnung von medizinischem Cannabis weiterhin nur möglich ist, wenn andere Leistungen, die den Krankheitsverlauf oder die schwerwiegenden Symptome positiv beeinflussen können, nicht zur Verfügung stehen und Aussicht auf einen positiven Effekt durch die Behandlung mit Cannabis besteht. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, kann im Einzelfall von der Krankenkasse anders bewertet werden als von den behandelnden Ärzten. Bestehen daher Unsicherheiten, kann auch in Zukunft eine Genehmigung der Verordnung bei der Krankenkasse beantragt werden. Dabei geht es v. a. auch darum, spätere Regressanforderungen zu vermeiden.

DGS begrüßt G-BA-Beschluss

Die DGS gab am 19. Juli 2024 bekannt, dass sie Beschluss G-BA zu Ausnahmen der Genehmigungsvorbehalte bei der Verordnung von medizinischem Cannabis begrüßt. Horlemann sagte dazu: „Dieser Beschluss erleichtert schwerstkranken Schmerzpatienten den Zugang zu wirksamer Therapie. Ärzte mit dem nötigen Fachwissen können nun eigenständig und ohne Verzögerung medizinisches Cannabis verordnen.“ Zur Unterstützung der versorgenden Ärzte bietet die DGS außerdem ein CME-zertifiziertes Curriculum „Schmerzkompetenz Cannabis“ als Online-Fortbildung an.

Autor:
Stand:
16.08.2024
Quelle:
  1. Deutsche Schmerzgesellschaft e. V.: Cannabis in der Schmerzbehandlung. Aufgerufen am 30.07.2024.
  2. Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V., Presseinformation: DGS begrüßt den G-BA-Beschluss zur Verordnung von medizinischem Cannabis. Aufgerufen am 30.07.2024.
  3. Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung: Genehmigungsvorbehalte bei der Verordnung von medizinischem Cannabis: G-BA regelt Ausnahmen. Aufgerufen am 30.07.2024.
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