DGPPN 2023: Medizinalcannabis- Blüten sind anders

Seit 2017 können in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimittel auf Cannabis-Basis verordnet werden. Flankierend wurde eine deutsche Cannabis-Agentur gegründet und eine verpflichtende Nationale Begleiterhebung initiiert.

Cannabis

Alle Ärzte, die ab 2017 Cannabisarzneimittel zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet haben, waren bis Anfang 2022 verpflichtet, an der Begleiterhebung des BfArM teilzunehmen und anonymisiert Behandlungsdaten über ein Online-Portal an das BfArM zu senden. Bis 3. Januar 2022 kamen so 16.809 vollständige Datensätze zusammen, berichtete Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Facharzt für Anästhesie und Leiter der Bundesopiumstelle am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn [1]. Das entspricht nicht der tatsächlichen Verordnungshäufigkeit. Mit einer Pseudonymisierung und der Möglichkeit der Kontrolle der Meldungen hätten womöglich 50.000 Datensätze erreicht werden können, nimmt Cremer-Schaeffer an.

Aufschlussreiche Ergebnisse

Dennoch gibt die Begleiterhebung interessante Einblicke in das Verordnungsverhalten, berichtete er.  Mit 62,2% erhielten Patienten am häufigsten Dronabinol (Tetrahydrocannabinol, THC) als Cannabisarzneimittel, gefolgt von Blüten (16,5%), Extrakten (13%) und dem schon 2017 zugelassenen Sativex® (8%). Der führende Grund der Verordnung waren Schmerzen (ca. 76%). Wegen Spastik wurden Cannabis-Produkte in 10% der Fälle verordnet. Weitere Gründe waren Anorexie oder Wasting (5%), Übelkeit/Erbrechen (4%) und Depression (4%) sowie in jeweils 1–2% der Fälle ADHS, Appetitlosigkeit, entzündliche Darmerkrankung, Tic-Erkrankung/Tourette-Syndrom, Epilepsie, Restless-Legs-Syndrom und Schlafstörungen.

Wer bekommt was?

Das mediane Alter der mit Cannabisarzneimitteln behandelten Patienten lag im Median bei 57 Jahren. Auffällig war ein jüngeres Alter der Patienten bei Verordnung von Cannabisblüten (im Median 46 Jahre). Der Anteil der Frauen, die medizinische Cannabisprodukte erhielten, war mit 54,1% höher als der der Männer. Auch hier gab es aber eine Besonderheit bei den Cannabisblüten: Sie wurden Männern viel häufiger verordnet als Frauen (67,4% vs. 32,5%). Bei den Cannabisblüten-Verordnungen fiel außerdem ein größerer Anteil der Spastik oder der sonstigen Gründe als Grund für die Verordnungen auf.

Patienten mit Cannabisblütenverordnungen sind anders

„Jüngere Männer stehen auf Cannabisblüten“, sagte Cremer Schaeffer. Unklar ist, ob diese Patienten zuvor schon langjährigen Cannabis-Freizeitgebrauch aufgewiesen hatten. Darauf könnte auch die hohe mittlere Dosis bei Cannabisblüten hindeuten. Sie lag bei 249 mg THC und damit weit über jeglicher Dosierungsempfehlung zu therapeutischen Zwecken, die bisher wissenschaftlich untersucht und publiziert wurde [2]. Die mittlere Tagesdosis von THC liegt bei Verwendung von Dronabinol, Cannabisextrakten und Sativex® dagegen bei nur etwa 15mg. In der Praxis dürfte der Anteil der Verordnung von Cannabisblüten noch deutlich höher sein, wie Krankenkassendaten zeigen [2].

Nebenwirkungen sind bei medizinischem Cannabis häufig

Nebenwirkungen waren häufig, einige auch sehr häufig, führten aber in der Regel nicht zu Therapieabbrüchen, berichtete Cremer-Schaeffer [1]. Am häufigsten wurden Müdigkeit und Schwindel genannt, vor allem von Frauen, daneben Mundtrockenheit und – besonders bei Nutzung von Cannabisblüten – Appetitsteigerung.

Dagegen wurden Müdigkeit und Schwindel bei Cannabisblüten weniger häufig angegeben. Das könnte womöglich ebenfalls ein Hinweis auf früheren Cannabiskonsum sein. Außerdem wurde bei Cannabisblüten-Anwendung besonders häufiger eine euphorisierende Nebenwirkung beschrieben – möglicherweise eine Folge der hohen Dosierung [2]. In einem Drittel der dokumentierten Fälle kam es innerhalb eines Jahres zu einem Therapieabbruch, wobei als Grund häufiger eine fehlende Wirkung als Nebenwirkungen angegeben wurden (38,5% s. 25,9%).

Hohe Effektivität von Medizinalcannabis

Bei fast 75% der dokumentierten Fälle kam es durch die Anwendung von Cannabisarzneimitteln zu einer Besserung der Symptomatik. Dabei lag der Anteil wirksamer Behandlungen bei Verordnung von Cannabisblüten bei 91%. Das war noch deutlich höher als bei den anderen Cannabisarzneimitteln mit um die 70%, berichtete Cremer-Schaeffer.

Risiko von Missbrauch und Abhängigkeit beachten

In der Diskussion der Begleiterhebung wird mit Besorgnis auf die Besonderheiten bei Cannabisblüten-Anwendung hingewiesen [2]. Mit Cannabisblüten behandelte Patienten bewerteten den Therapieerfolg grundsätzlich höher, brachen die Therapie seltener ab und gaben seltener Nebenwirkungen an. Gleichzeitig war die THC-Dosis hoch und unter den Patienten ein hoher Anteil junger Männer. Daher sollten Ärztinnen und Ärzte die Gefahr von Missbrauch und Abhängigkeit bei der Therapieplanung mit Cannabisblüten beachten [2].

Qualitätssicherung auch bei Medizinalcannabis!

Cremer-Schaeffer forderte zudem klinische Studien, insbesondere solche mit Cannabis-naiven Patienten, und das Anstreben von Zulassungen von Cannabis-Fertigarzneimitteln. Es sei durch die Legalisierung von medizinischem Cannabis zu einem Bruch im System der qualitätsgesicherten Arzneimittelversorgung gekommen, der geheilt werden müsse, sagte er.

Autor:
Stand:
14.12.2023
Quelle:
  1. Dr. Peter Cremer-Schaeffer: „Medizinisches Cannabis. Analyse der nationalen Begleiterhebung“, 29.11.2023, DGPPN Kongress 2023 vom 29.11. bis 2.12.2023 in Berlin.
  2. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. (2023): Abschlussbericht der Begleiterhebung nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Verschreibung und Anwendung von Cannabisarzneimitteln.
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