Parkinson durch Pestizide wird Berufskrankheit

Geht es nach der ÄSVB, so soll das Parkinson-Syndrom durch Pestizide zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden. Die Anerkennung als Berufskrankheit bringt für Betroffene verschiedene Vorteile, etwa höhere Rentenansprüche.

Pestizide

In zahlreichen Studien konnte gezeigt werden, dass Pestizide zu Parkinson führen können. Der aktuelle Stand der Evidenz wird in der wissenschaftlichen Empfehlung für die Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) ausführlich dargestellt. Das mehr als 80 Seiten umfassende Dokument ist Grundlage für die abschließende Bewertung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Stimmt das Bundesministerium der Empfehlung des ÄSVB zu, so wird das Parkinson-Syndrom durch Pestizide offiziell als Berufskrankheit anerkannt und in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen.

Wann gilt Parkinson als Berufskrankheit?

Damit eine Parkinson-Diagnose unter die neue Berufskrankheit fällt, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Diagnose eines primären Parkinson-Syndroms ohne sekundäre Genese.
  • Erfüllung eines bestimmten Dosismaßes von mindestens 100 trendkorrigierten Anwendungstagen mit Pestiziden aus einer der drei Funktionsgruppen durch eigene Anwendung.

Pestizide werden in die drei Funktionsgruppen der Herbizide, Fungizide und Insektizide eingeteilt. Personen, die Herbizide, Fungizide oder Insektizide langjährig und häufig im beruflichen Kontext selbst angewendet haben und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, kommen in Betracht. Betroffene Berufsgruppen sind Landwirte und in der Landwirtschaft tätige Personen, Winzer und Gärtner.

Wie können Pestizide Parkinson auslösen?

Man vermutet derzeit verschiedene Mechanismen, über welche Pestizide Parkinson auslösen können. Pestizide induzieren die Bildung von freien Radikalen, welche über oxidativen Stress zur Neurodegeneration beitragen. Ein weiterer, bedeutender pathobiologischer Mechanismus ist die Störung der mitochondrialen Funktion – neben weiteren vermuteten Störmechanismen auf zellulärer Ebene. In in-vitro-Untersuchungen gibt es Hinweise auf eine direkt zelltoxische Wirkung von Pestiziden, die zum direkten Zelltod führt. Dies wurde auch spezifisch für dopaminerge Neurone beobachtet.

Was bedeutet die Anerkennung als Berufskrankheit für Betroffene?

Mediziner und Gewerkschaften setzen sich seit Jahren für die Anerkennung von Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit ein. Die Aufnahme der Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten bringt für Patienten Vorteile. Dazu zählen unter anderem höhere Rentenansprüche und finanzielle Unterstützung bei der Behandlung.

Übergangslösung für Betroffene

Die Empfehlung des ÄSVB bildet für Unfallversicherungsträger und Gutachter eine einheitliche wissenschaftliche Grundlage für die Prüfung entsprechender Fälle. Damit kann die Erkrankung bereits jetzt, vor Aufnahme in die Berufskrankheiten-Verordnung, nach §9 Absatz 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden. Der Leistungsumfang bei Anerkennung ist derselbe wie bei einer Berufskrankheit.

Deutschland als drittes EU-Land mit Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit

Es wird erwartet, dass sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Empfehlung des ÄSVB anschließt und Parkinson durch Pestizide in der zweiten Jahreshälfte 2024 in die Liste der Berufskrankheiten aufnimmt. Damit wäre Deutschland nach Frankreich und Italien das dritte EU-Land, welches über die Anerkennung als Berufskrankheit einen Zusammenhang zwischen der Anwendung von Pestiziden und Parkinson offiziell bekräftigt.

Schutzmaßnahmen und Alternativen für Pestizide

In einer gemeinsamen Pressemeldung begrüßen die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen (DPG) die aktuellen Entwicklungen. Neben den klar definierten Anerkennungsvoraussetzungen und Leistungsansprüchen, bringe die Anerkennung von Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit weitere Vorteile. Die Notwendigkeit des Schutzes exponierter Personen werde noch klarer, so Prof. Dr. Daniela Berg, Vizepräsidentin der DGN und Mitglied der DPG.

„Der Zusammenhang zwischen individueller hoher Belastung durch die in der wissenschaftlichen Empfehlung behandelten Pestizide und der Entstehung von Parkinson legt nahe, sich beim Einsatz dieser Pestizide ihrer Gefahren viel stärker bewusst zu werden, ihren Einsatz auch unter dem Aspekt des Schutzes vor neurodegenerativen Erkrankungen auf das Notwendigste zu beschränken und verstärkt nach für Mensch und Natur unschädlichen Ersatzstoffen zu suchen“, ergänzt Prof. Dr. Joseph Claßen, 1. Vorsitzender der DPG, in der Meldung.

Autor:
Stand:
21.05.2024
Quelle:
  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Empfehlung für neue Berufskrankheit "Parkinson-Syndrom durch Pestizide" beschlossen, 20.04.2024; abgerufen am 15.05.2024
  2. Deutsche Gesellschaft für Neurologie, Pressemeldung, 06.05.2024; abgerufen am 15.05.2024
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