Wenn ein Arzt ein verschreibungspflichtiges Medikament verordnet, gilt für gesetzlich Versicherte bislang in der Apotheke, dass sie 10 % des Arzneimittelpreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro als Zuzahlung leisten müssen. Künftig könnten diese Grenzen auf 7,50 Euro beziehungsweise 15 Euro steigen.
Was das konkret bedeutet, zeigt ein einfaches Beispiel: Für ein Arzneimittel im Wert von 30 Euro zahlen Versicherte derzeit 5 Euro. Nach der Reform wären es 7,50 Euro, was einen merklichen Anstieg bedeutet.
Mehr Eigenbeteiligung geplant
Die Anpassung ist Bestandteil eines Sparpakets zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Neben einer stärkeren Eigenbeteiligung der Versicherten sollen Ausgaben begrenzt und zusätzliche Einnahmen erschlossen werden. Geplant sind unter anderem ein höherer Herstellerabschlag für Arzneimittel, strengere Vorgaben für Verwaltungskosten der Krankenkassen sowie Anpassungen bei Beiträgen und Einkommensgrenzen.
Zudem wird die beitragsfreie Familienversicherung teilweise eingeschränkt. Im Leistungsbereich sind Einschnitte vorgesehen, etwa beim Zahnersatz, während Härtefallregelungen bestehen bleiben. Ergänzend sollen neue Einnahmequellen, etwa durch eine geplante Abgabe auf zuckergesüßte Getränke, die Finanzlage der GKV stabilisieren.
Erhöhter Beratungsbedarf in Apotheken
Apotheken dürften in den kommenden Wochen verstärkt als erste Anlaufstelle für Fragen dienen. Entsprechend rechnet die Standesvertretung mit einem erhöhten Beratungsbedarf in der Offizin.
Zur Unterstützung hat die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. einen Handzettel für die Patientenkommunikation entwickelt. Dieser kann von Apothekenteams individuell ausgedruckt und im Gespräch eingesetzt werden. Ziel ist es, die geplanten Änderungen bei der Arzneimittel-Zuzahlung verständlich zu erläutern und Orientierung zu geben.
Hinweise für Versicherte
Der Handzettel steht Apotheken auch online über die Plattform der Apothekenkampagne zum Download zur Verfügung. Er fasst die wichtigsten Punkte zur Zuzahlung übersichtlich zusammen und gibt zudem Hinweise, wie Versicherte ihre Eigenbeteiligung reduzieren können.
Dazu zählt etwa die Nachfrage nach zuzahlungsfreien Arzneimitteln. Auch die Möglichkeit einer Befreiung bei hoher Belastung, etwa für chronisch Kranke, wird erläutert.
Ein wichtiger Hinweis für die Beratung ist, dass die Apotheke die Zuzahlung nicht einbehält. Sie fungiert lediglich als Inkassostelle und leitet die Beträge vollständig an die Krankenkassen weiter.
Politische Einordnung
Die geplanten Maßnahmen spiegeln den zunehmenden finanziellen Druck im Gesundheitssystem wider. Trotz des im internationalen Vergleich hohen Absicherungsniveaus sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf. Ob und in welcher Form die Vorschläge umgesetzt werden, bleibt Gegenstand des laufenden Gesetzgebungsverfahrens.












