Wer erstmals einen Pflegegrad beantragen oder eine Höherstufung erreichen möchte, könnte künftig strengere Voraussetzungen vorfinden. Vor dem Hintergrund der geplanten Pflegereform rechnet der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe (MDWL) deshalb mit einem deutlichen Anstieg der Pflegebegutachtungen in den kommenden Monaten.
Medizinischer Dienst erwartet Vorzieheffekt
Hintergrund sind die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad anzuheben und Prävention sowie Rehabilitation stärker zu berücksichtigen. Viele Versicherte könnten deshalb versuchen, noch vor Inkrafttreten der neuen Regelungen einen Pflegegrad zu beantragen. „Wir rechnen mit einem deutlichen Vorzieh-Effekt, weil Versicherte noch in den Genuss der alten Pflegegradregeln kommen möchten“, sagt Dr. Martin Rieger, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe, anlässlich der Veröffentlichung des Reports Pflegebegutachtung.
Nach Schätzung des MDWL könnten die Aufträge im zweiten Halbjahr um etwa 10 % steigen. Die Prognose basiere sowohl auf dem demografischen Wandel als auch auf den erwarteten Auswirkungen der Reform.
Zahl der Begutachtungen hat sich verdoppelt
Der Medizinische Dienst führt im Auftrag der Pflegekassen die Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit durch. Die Zahl der Aufträge steigt seit Jahren kontinuierlich an. In Westfalen-Lippe hat sie sich innerhalb von 15 Jahren verdoppelt. Im vergangenen Jahr gingen beim Medizinischen Dienst 430.909 Aufträge für Pflegebegutachtungen ein.
Ob der erwartete Vorzieh-Effekt tatsächlich in der prognostizierten Größenordnung eintreten wird, sei derzeit noch offen. Dennoch treffe die Organisation bereits Vorkehrungen, um zusätzliche Anträge fristgerecht bearbeiten zu können.
Digitalisierung soll Kapazitäten schaffen (H3)
Um die steigende Zahl der Begutachtungen bewältigen zu können, setzt der Medizinische Dienst verstärkt auf digitale Prozesse. Dazu zählen die Terminvergabe und die Planung von Besuchstouren.
Der Report Pflegebegutachtung 2026 informiert über das Verfahren der Pflegebegutachtung. Entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad sind dabei nicht allein medizinische Diagnosen, sondern vor allem die Einschränkungen im Alltag. Bewertet werden sechs Lebensbereiche, darunter Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten sowie krankheits- und therapiebedingte Anforderungen.
Erst- und Höherstufungen halten sich die Waage
Laut Report entfallen derzeit etwa gleich viele Begutachtungen auf Erstanträge und Anträge auf Höherstufung. Dies sei eine Folge der Pflegereform von 2017, bei der die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt wurden.
Auch die nun geplanten Änderungen dürften nach Einschätzung des Medizinischen Dienstes sowohl Erstbegutachtungen als auch Höherstufungen betreffen. Zusätzliche Stellen seien dafür derzeit nicht vorgesehen. Die erwartete Mehrbelastung sei zwar zeitlich begrenzt, stelle die Organisation aber vor eine erhebliche Herausforderung.












