ABDA fordert Nachbesserungen beim E-BtM-Rezept

Die geplante Neufassung der BtMVV soll das elektronische Betäubungsmittelrezept ermöglichen. Nach Ansicht der ABDA bleiben jedoch rechtliche und technische Fragen offen. Besonders kritisch sieht der Verband das Verfahren bei fehlerhaften E-BtM-Rezepten.

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Autor:
Stand:
24.08.2026
Quelle:

ABDA: Stellungnahme der ABDA ‒ Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, 15.07.2026

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