Cannabisblüten, Homöopathika und Anthroposophika nicht mehr zulasten der Kassen
Mit dem Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ändern sich die Leistungsansprüche der GKV. Cannabisblüten sind nicht mehr erstattungsfähig. Auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel können nicht mehr zulasten der GKV verordnet werden.
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Quelle:
- ABDA: Pressemitteilung, 30.07.2026
- ABDA: Medizinisches Cannabis












