Cannabisblüten, Homöopathika und Anthroposophika nicht mehr zulasten der Kassen

Mit dem Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ändern sich die Leistungsansprüche der GKV. Cannabisblüten sind nicht mehr erstattungsfähig. Auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel können nicht mehr zulasten der GKV verordnet werden.

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Autor:
Stand:
09.08.2026
Quelle:
  1. ABDAPressemitteilung, 30.07.2026
  2. ABDA: Medizinisches Cannabis
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