GKV-Spargesetz: Gutachten warnt vor verfassungsrechtlichen Risiken der Arzneimittelmaßnahmen

Das geplante Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Ausgaben der GKV begrenzen. Ein aktuelles Rechtsgutachten bewertet mehrere Arzneimittelmaßnahmen jedoch kritisch. Vor allem die kumulative Wirkung der Eingriffe könnte verfassungsrechtliche Grenzen überschreiten.

Bundestag

Die Bundesregierung will die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen. Dazu sieht das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) mehrere Maßnahmen vor, die den Arzneimittelmarkt unmittelbar betreffen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag von Pharma Deutschland sieht jedoch verfassungsrechtliche Risiken bei den geplanten Arzneimittelmaßnahmen. Die Experten kommen zu dem Schluss, dass mehrere Instrumente des Gesetzentwurfs über die bisher vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Eingriffe hinausgehen könnten.

Vier Maßnahmen im Fokus

Besonders betroffen von den Maßnahmen ist die pharmazeutische Industrie. 

Vorgesehen sind 

  • ein zusätzlicher dynamisierter Herstellerabschlag
  • die Verlängerung des Preismoratoriums bis 2030
  • Clusterausschreibungen für patentgeschützte Arzneimittel 
  • ein verpflichtendes Preis-Mengen-Modell bei Erstattungsbeträgen.

Nach Einschätzung der Gutachter unterscheiden sich die geplanten Regelungen deutlich von früheren Sparmaßnahmen. Während bisherige Eingriffe meist befristet waren, könnten die neuen Instrumente dauerhaft wirken und die wirtschaftliche Belastung der Unternehmen erheblich erhöhen. Der dynamisierte Herstellerabschlag könne beispielsweise langfristig zu steigenden Abschlägen und einer dauerhaften Beeinflussung der Preisbildung führen.

Kritik an kumulativer Wirkung

Besonders kritisch bewerten die Autoren die Kombination der einzelnen Maßnahmen. So würden der Herstellerabschlag und das verlängerte Preismoratorium gleichzeitig in die Preisgestaltung eingreifen und damit zu einer doppelten Regulierung führen.

Auch die geplanten Clusterausschreibungen werden als grundlegender Systemwechsel eingestuft. Künftig könnten Krankenkassen Rabattverträge auch für patentgeschützte Arzneimittel ausschreiben. Nach Auffassung der Gutachter würde dies etablierte Verfahren der Nutzenbewertung und Preisfindung teilweise infrage stellen. Rechtliche Bedenken bestehen zudem beim verpflichtenden Preis-Mengen-Modell. Hier sehen die Experten mögliche Probleme durch Eingriffe in bereits bestehende Vereinbarungen.

Berufsfreiheit könnte betroffen sein

In der Gesamtbewertung kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die kumulative Wirkung der Maßnahmen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit pharmazeutischer Unternehmen darstellen könnte. Die geplanten Regelungen gingen damit möglicherweise über die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen hinaus.

Pharma Deutschland fordert vor diesem Hintergrund eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Der Verband warnt vor negativen Folgen für Innovationen, die Arzneimittelversorgung und den Pharmastandort Deutschland. Ziel müsse ein rechtssicherer und planbarer Regulierungsrahmen sein.

Autor:
Stand:
15.06.2026
Quelle:

Pharma Deutschland: Pressemitteilung, 08.06.2026.

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