KBV klagt gegen Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen

Die KBV kündigt rechtliche Schritte gegen die Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen an. Ab April sollen die Honorare um 4,5 Prozent sinken. KBV und Berufsverbände warnen vor einem Rückgang des Therapieangebots und längeren Wartezeiten.

Juristin

Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will gegen die Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vorgehen und bereitet eine Klage vor. KBV-Chef Andreas Gassen kündigte an, man werde „die massive Benachteiligung der Psychotherapeuten und ihrer Patienten“ nicht hinnehmen. Die pauschale Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent ab 1. April bezeichnet er als „fatale Entscheidung zulasten psychisch kranker Menschen.“ Sie benachteilige auch die Psychotherapeuten massiv.

Nach Darstellung der KBV wird die Kürzung der Psychotherapie-Honorare direkte Folgen für die Versorgung haben. Gassen warnte, dass es künftig weniger Behandlungstermine geben könnte. Sinkende Vergütungen könnten dazu führen, dass Praxen ihr Angebot einschränken müssen.

Kürzung trifft die Anbieter von psychotherapeutischen Leistungen „ins Mark“

Laut Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) trifft die Kürzung die Anbieter von psychotherapeutischen Leistungen „ins Mark und gefährdet die wirtschaftliche Existenz vieler psychotherapeutischer und psychiatrischer Praxen.“

Die ambulante Psychotherapie gilt als wichtiger Bestandteil der Versorgung psychisch kranker Menschen. Vor diesem Hintergrund sieht die KBV die Kürzung als problematisch an.

KBV und Berufsverbände verweisen darauf, dass die Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen hoch ist. In vielen Regionen müssten Patienten bereits mehrere Monate auf einen Therapieplatz warten. Die KBV geht davon aus, dass sich diese Situation weiter verschärfen könnte, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Praxen schlechter werden.

Kassen und Ärzteschaft streiten über Berechnungsgrundlage

Die Absenkung der Vergütung basiert auf einer gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der Angemessenheit psychotherapeutischer Leistungen. Dabei werden unter anderem Kostenstrukturdaten und Vergleichswerte herangezogen.

Nach Auffassung der KBV bildet das Verfahren die tatsächlichen Kosten und den Aufwand in den Praxen nicht ausreichend ab. Der KBV-Vorstand hatte bereits im Vorfeld gefordert, die Berechnungssystematik grundsätzlich zu überarbeiten.

Die Krankenkassen vertreten hingegen die Position, dass die Anpassung gerechtfertigt sei. Der GKV-Spitzenverband verweist darauf, dass die Vergütung in den vergangenen Jahren überproportional gestiegen sei und die Absenkung einen Ausgleich darstelle.

Das hat der Bewertungsausschuss konkret beschlossen

  • Ambulante Psychotherapie: Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zum 1. April 2026 pauschal um 4,5 Prozent 
  • Parallel zur Absenkung: Anhebung der Strukturzuschläge für Personalkosten um bis zu 14,5 Prozent
  • Nettoeffekt: Insgesamt geringere Vergütung, je nach Darstellung im Bereich von rund 2 bis 4,5 Prozent 
Autor:
Stand:
23.03.2026
Quelle:
  1. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), „Dann gibt es weniger Termine“ – KBV-Chef warnt vor weiteren Kürzungen und kündigt Klage gegen Psychotherapie-Beschluss an, zuletzt abgerufen am 23. März 2026
  2. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),Paukenschlag: KBV klagt gegen massive Kürzungen psychotherapeutischer Leistungen, zuletzt abgerufen am 23. März 2026
  3. Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP): Skandalöse Abwertung psychotherapeutischer Leistungen gefährdet psychotherapeutische Versorgung in Deutschland, zuletzt abgerufen am 23. März 2026
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