Krankenkassen sollen mehr Gesundheitsdaten für Prävention auswerten dürfen

Mit dem „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) will der Bund die Nutzung von Gesundheitsdaten erweitern. Krankenkassen sollen Daten stärker auswerten können, um Präventionsangebote gezielter zu gestalten. Die AOK begrüßt die Vorhaben, sieht aber weiteren Klärungsbedarf.

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Berlin. Krankenkassen sollen künftig mehr Gesundheitsdaten ihrer Versicherten auswerten dürfen, um gezielter Präventionsangebote entwickeln zu können. Das sieht das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) vor, das gegenwärtig im Bundesgesundheitsministerium entwickelt wird. Unterstützung erhält dieser Plan vom Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen. „Besonders positiv bewerten wir die geplante Stärkung der Datennutzungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen“, schreibt Carola Reimann, die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, in einer Pressemitteilung.

Im Gesundheitssystem vorhandene Daten stärker für präventive Zwecke nutzbar machen

Mit der erweiterten Datenfreigabe verfolgt das Ministerium das Ziel, die vorhandenen Daten im Gesundheitssystem stärker für präventive Zwecke nutzbar zu machen. Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen bereits heute über umfangreiche Datenbestände. Diese entstehen im Rahmen der Versorgung, etwa durch Abrechnungen, Diagnosen oder Verordnungen. Hinzu kommen mit dem neuen Gesetz auch Informationen aus digitalen Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte. 

Nach den aktuellen Planungen sollen diese Informationen künftig umfassender ausgewertet werden dürfen, sofern dies der Prävention dient. Bislang unterliegt die Nutzung solcher Daten engen gesetzlichen Zweckbindungen. Das GeDIG soll diese Grenzen in definierten Bereichen erweitern.

Angebote der Krankenkassen besser auf Risikoprofile abstimmen

Durch die erweiterte Datennutzung sollen Krankenkassen ihre Angebote besser auf individuelle Risikoprofile abstimmen können. So könnten Versicherte beispielsweise gezielt auf Vorsorgeuntersuchungen hingewiesen werden, wenn sich aus den vorliegenden Daten entsprechende Hinweise ergeben. Auch Programme zur Gesundheitsförderung könnten passgenauer gestaltet werden.

Die gezielte Ansprache gilt als wichtiger Baustein moderner Präventionsstrategien. Durch die Nutzung vorhandener Daten könnten Krankenkassen ihre Rolle in diesem Bereich weiter ausbauen.

Datenschutz: Nutzung anonymisierter Daten ausschließlich für Prävention

Die geplante Ausweitung der Datennutzung ist eng mit datenschutzrechtlichen Fragen verbunden. Gesundheitsdaten zählen zu den sensibelsten personenbezogenen Informationen.

Nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums soll die Datenfreigabe in anonymisierter Form erfolgen. Zudem sollen klare gesetzliche Regelungen sicherstellen, dass die Daten ausschließlich für präventive Zwecke verwendet werden.

Die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten bleibt laut Gesetzentwurf ein zentraler Aspekt der geplanten Regelungen. Eine Nutzung der Daten für andere Zwecke, etwa zur Risikoselektion, ist demnach nicht vorgesehen.

AOK begrüßt Digitalisierungsansätze

Die AOK sieht in den geplanten Regelungen einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. In seiner Stellungnahme zum Digitalgesetz hebt der Bundesverband hervor, dass die Maßnahmen „innovative Ansätze und sinnvolle Vorhaben“ enthalten.

Trotz der grundsätzlichen Zustimmung sieht die AOK weiteren Klärungsbedarf bei der konkreten Ausgestaltung der Regelungen. Dabei gehe es insbesondere um die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Datennutzung. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen müssten so gestaltet werden, dass sie eine praktikable Umsetzung ermöglichen.

Autor:
Stand:
19.04.2026
Quelle:

AOK-Bundesverband: AOK zum neuen Digitalgesetz - Innovative Ansätze und sinnvolle Vorhaben, zuletzt abgerufen am 16. April 2026
 

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