Frankfurt/Main. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV Hessen) hat sich mit einer provokativen Pressemitteilung unter der Überschrift „Wer braucht noch Apotheken?“ in die aktuelle Diskussion um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die Verteilung der finanziellen Ressourcen im Gesundheitswesen eingeschaltet.
Mit deutlichen Worten weist die KV Hessen Überlegungen der Apothekerschaft zurück, bislang Ärzten vorbehaltene Leistungen auch in Apotheken zu ermöglichen.
In ihrem Gegenentwurf stellt die KV Hessen nun die Existenz von Apotheken grundsätzlich infrage. Damit hat die Debatte um die Rolle von Apotheken und Arztpraxen in der ambulanten Versorgung eine neue Eskalationsstufe erreicht.
Provokante Antwort auf Forderungen der Apothekerschaft
Auslöser der jüngsten Kontroverse sind Überlegungen, Apotheken stärker in die Gesundheitsversorgung einzubinden und ihnen zusätzliche Aufgaben zu übertragen.
Nach Auffassung der KV Hessen würde damit eine Entwicklung gefördert, die Apotheken zu einer Art „Arztpraxis light“ machen könnte.
In ihrer Stellungnahme wenden sich die KV-Vorstandsvorsitzenden Frank Dastych und Armin Beck ausdrücklich gegen diesen Ansatz.
Sie formulieren: „Wenn wir schon alles auf den Kopf stellen, dann sollten wir auch radikale Ideen zulassen.“ Und stellen dann die Frage, ob die bestehende Apothekenstruktur überhaupt noch erforderlich sei.
Sie fragen, „warum wir so viel Geld dafür ausgeben, dass in pharmazeutischen Verkaufsstellen (= Apotheken) 95 Prozent Fertigarzneimittel abgegeben werden.“ Daraus leiten sie ab, dass klassische pharmazeutische Tätigkeiten in Apotheken nur noch eine untergeordnete Rolle spielten.
Abgabestellen in Drogeriemärkten statt Vor-Ort-Apotheken
Die hessische Ärztevertretung skizziert in ihrer Pressemitteilung ein alternatives Modell für die Arzneimittelversorgung.
Demnach könnten Arzneimittel künftig über Abgabestellen in Drogeriemärkten ausgegeben werden. Gleichzeitig verweist die KV auf die wachsende Bedeutung des Versandhandels mit Arzneimitteln.
Gleichzeitig schlagen die KV-Vorstände vor, das Dispensierrecht für Ärzte auszuweiten. Damit könnten Medikamente unmittelbar in Arztpraxen an Patienten abgegeben werden. Nach Auffassung der KV Hessen lässt sich auf diese Weise eine flächendeckende Versorgung sicherstellen und zugleich Geld einsparen.
Auch die Versorgung von Praxen mit Sprechstundenbedarf sowie die Beschaffung von Impfstoffen können nach Einschätzung der Ärztevertretung ohne die derzeitige Apothekenstruktur organisiert werden.
Für die allgemeine Bevölkerung hält die KV Hessen darüber hinaus ein Netz deutlich weniger Apotheken für ausreichend. Konkret schlägt sie vor, je 250.000 Einwohner eine sogenannte Regionalapotheke mit einem rund um die Uhr verfügbaren Fahrdienst vorzuhalten.
Diese Einrichtungen könnten nach Vorstellung der KV in der Nähe geplanter Integrierter Notfallzentren angesiedelt werden.
Einordnung in die Debatte um das Spargesetz
Die Veröffentlichung erfolgt vor dem Hintergrund der Diskussionen um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die KV Hessen hatte den Gesetzentwurf bereits Ende April scharf kritisiert und der Bundesregierung vorgeworfen, vor allem auf Kostendämpfung zulasten der Leistungserbringer zu setzen. Im nun vorgelegten Vorschlag spricht die Organisation von einem „Milliardensparpotential“, das durch einen grundlegenden Umbau der Arzneimittelversorgung erschlossen werden könne. Konkrete Berechnungen oder Kostenschätzungen wurden in der Pressemitteilung allerdings nicht veröffentlicht.
Apothekenlandschaft bereits unter Druck
Die Forderung nach einer drastischen Reduzierung der Apothekenzahl trifft auf eine Branche, die bereits seit Jahren einen Rückgang der Betriebsstätten verzeichnet. Nach Angaben der Landesapothekerkammer Hessen gab es Ende 2025 noch 1.273 Apotheken im Bundesland. Im Laufe des Jahres mussten 34 Apotheken schließen, während lediglich zwei Neueröffnungen registriert wurden. Innerhalb von 15 Jahren ist die Zahl der hessischen Apotheken damit um mehr als 25 Prozent zurückgegangen.
Erst in der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung die Apothekenhonorare für die Ausgabe von Medikamenten erhöht, um die wirtschaftliche Situation der Apotheken zu stabilisieren. Damit steigt das Packungsfixum für verschreibungspflichtige Arzneimittel zum 1. Juli von derzeit 8,35 Euro auf 9,00 Euro. Eine zweite Erhöhungsstufe auf 9,50 Euro soll zum 1. Januar 2027 folgen. Die Erhöhung der Ausgabehonorare wird die gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich um bis 875 Millionen Euro pro Jahr belasten.












