Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll ein zentrales Problem des Gesundheitssystems adressiert werden: die unkoordinierte Inanspruchnahme von Notfallstrukturen. Bislang entscheiden Patienten oft selbst, ob sie den Rettungsdienst, die Notaufnahme oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst aufsuchen. Das hat Fehlsteuerungen und überlastete Notaufnahmen zur Folge.
Ziel der Reform ist eine bessere Vernetzung und gezielte Lenkung in die jeweils passende Versorgungsebene. Neu eingeführt werden soll außerdem ein eingeschränktes Dispensierrecht für Ärzte.
Integrierte Notfallzentren als Dreh- und Angelpunkt
Kernstück der Reform sind sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ), die an Krankenhäusern eingerichtet werden sollen. Dort arbeiten Krankenhausversorgung und vertragsärztlicher Bereitschaftsdienst eng zusammen. Patienten sollen hier standardisiert eingeschätzt und je nach Bedarf entweder ambulant behandelt oder in die stationäre Versorgung weitergeleitet werden. Dadurch soll die Versorgung zielgerichteter und effizienter werden.
Steuerung über einheitliche Ersteinschätzung
Die Reform setzt auf eine enge Verzahnung der Rufnummer 116117 mit der Notrufnummer 112. Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Rettungsleitstellen sollen digital vernetzt werden und Hilfesuchende inklusive bereits erhobener Daten nahtlos übergeben können.
Gleichzeitig wird die 116117 organisatorisch neu strukturiert: in Terminservicestellen und eigenständige Akutleitstellen mit klaren Vorgaben zur Erreichbarkeit. Letztere übernehmen eine zentrale Steuerungsfunktion und sollen durch einen verpflichtenden Ausbau telemedizinischer Angebote gestärkt werden.
Apotheken bleiben Teil der Versorgungsstruktur
Apotheken werden im Gesetzentwurf nicht als eigenständige Notfallakteure neu definiert, bleiben aber ein Bestandteil der Arzneimittelversorgung. Ein Austausch zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Apothekerkammern ist vorgesehen, um die Organisation des Notdienstes besser aufeinander abzustimmen.
Begrenztes Dispensierrecht für Ärzte
us Sicht der Apothekerschaft besonders relevant ist eine Neuerung im Arzneimittelrecht: Ärzte in Notdienstpraxen von Integrierten Notfallzentren sollen künftig bestimmte Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte direkt an Patienten abgeben dürfen.
Diese Befugnis ist jedoch klar begrenzt:
- nur für die unmittelbare Anschlussversorgung
- nur für den akuten Bedarf
- nur dann, wenn die Versorgung über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend sichergestellt werden kann
Damit schafft der Gesetzentwurf kein umfassendes Dispensierrecht, sondern eine punktuelle Ausnahmeregelung zur Schließung von Versorgungslücken im Notfall.
Entlastung und bessere Versorgung
Insgesamt verfolgt die Reform das Ziel, die Notfallversorgung effizienter zu organisieren und die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen. Durch die Kombination aus strukturierter Patientensteuerung, sektorenübergreifender Zusammenarbeit und Einführung einer begrenzten Arzneimittelabgabe durch Ärzte soll die Versorgung verbessert und gleichzeitig das System entlastet werden. Nicht zuletzt soll eine direkte jährliche Ersparnis von ca. 1,2 Milliarden erzielt werden.












